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Für weniger Verbote und Bussen

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Autor: Imelda Ruffieux

Freiburg Louis Duc (MLB, Forel) hatte den Staatsrat in seiner Anfrage mit einer Menge Fragen bombadiert. Offensichtlich hat sich der Grossrat darüber aufgeregt, dass der Bürger immer mehr mit Verboten eingeschränkt wird. Dadurch sei vielerorts eine Unsicherheit entstanden, was noch erlaubt sei und was nicht. «Werden wir als Nächstes miterleben, dass alle sechs Monate Liebe gemacht werden darf und dass die Pfeife nur noch an Weihnachten und Ostern angezündet werden darf?», schreibt er provokativ in seiner Anfrage.

Etwas sachlicher antwortet der Staatsrat auf die Fragen des Grossrats zu folgenden Themen:

Feuer im Freien: Wald-, Feld- und Gartenabfälle (nicht jedoch Haushaltabfälle) dürfen im Freien verbrannt werden. Bedingung ist, dass keine exzessiven Emissionen entstehen. Das heisst, die Abfälle müssen so trocken sein, dass wenig Rauch entsteht.

Ausnahmen bestehen bei Waldabfällen, wenn dadurch ein Schädlingsbefall (z. B. Borkenkäfer) eingeschränkt wird oder bei Gartenabfällen (z. B. Feuerbrand). Dies liegt aber in der Verantwortung der zuständigen Behörden.

Fahrverbote auf Bodenverbesserungswegen: Hier verweist der Staatsrat auf die geltenden Bestimmungen, welche nach Konsultation verschiedener Gremien durch das Tiefbauamt umgesetzt werden. «Der Staatsrat möchte, dass die Massnahmen zur Verkehrsbeschränkung einheitlich angewandt werden», heisst es in der Antwort. Im Weiteren wiederholt er die Argumentation, die er bereits bei der Anfrage von Jean-Claude Rossier (FN vom 24. August) dargelegt hat.

Zuständigkeit für Strassen und Wälder: Grossrat Duc wollte weiter wissen, ob eine Gemeindeversammlung als Eigentümerin von Strassen und Wäldern nicht eigene Verkehrsregeln aufstellen könne. Nein, sagt hierzu der Staatsrat. Dies, weil die Gemeinde nicht die erforderliche Kompetenz habe. Entscheide fälle das Tiefbauamt.

Bussgeld: Widerhandlungen gegen die Verkehrssignalisierung werden mit Bussen geahndet. Das Geld wird vom Staat eingezogen, nachdem die Wildhüter und Fischereiaufseher, die Kantonspolizei oder die Ortspolizei die Fehlbaren beim Oberamt angezeigt haben.

Höhe der Bussen: Die letzte Frage von Grossrat Louis Duc bezog sich auf die Höhe der Bussen. Hierzu schreibt der Staatsrat, dass die Beträge in der Ordnungsbussenverordnung festgelegt seien. Für Widerhandlungen gegen eingeschränkten Motorverkehr beträgt die Busse zurzeit 100 Franken.

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