Untertitel: Verwaltungsgericht lehnt Beschwerde gegen den Gemeindezusammenschluss ab
. Das Gericht weist sämtliche Vorwürfe von Othmar Bürgy zurück. Der ehemalige Syndic von Cordast hatte verschiedene Verfahrensfehler beanstandet und deshalb gegen den Fusionsbeschluss vom 30. September 2004 Beschwerde eingereicht – zuerst beim Oberamt und nach dessen Ablehnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Freiburg.
Weil Bürgy den Oberamtsentscheid weitergezogen hatte, wurde die Fusion vorübergehend rückgängig gemacht. Ab sofort ist sie nun aber wieder rechtsgültig. Ab Montag ist für die Belange der Bürger von Cordast die Gemeindeverwaltung von Gurmels zuständig.
Othmar Bürgy kann nun den Fall innerhalb von 30 Tagen ans Bundesgericht weiterziehen. Allerdings werde er von dieser Möglichkeit wohl kaum Gebrauch machen, sagte er gegenüber den FN.