Nach ursprünglich über 280 Gemeinden zählte der Kanton Freiburg am 31. Dezember 1999 noch deren 245. Seit dem 1. Januar 2006 sind es 168. Die im Dekret über die Förderung der Gemeindezusammenschlüsse vom 11. November 1999 vorgesehenen Finanzhilfen haben zu dieser Entwicklung beigetragen. Es wurden 41 Fusionsprojekte umgesetzt.
Das neue Gesetz, dessen Vorentwurf jetzt in die Vernehmlassung geschickt wurde, sollte Anfang 2011 in Kraft treten und läuft dann am 30. Juni 2017 aus. Die Gemeinden, die eine Fusion anstreben, unterbreiten dem Staatsrat bis spätestens am 31. Dezember 2013 einen Vereinbarungsentwurf. Die Gemeindeversammlungen und die Generalräte müssen bis am 30. April 2015 über den Fusionsentwurf entschieden haben und die Fusion muss dann spätestens am 1. Januar 2016 in Kraft treten. wb