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Fusionsgesetz: Unter 100 Gemeinden als Ziel

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Wie Staatsrat Pascal Corminboeuf am vergangenen Mittwoch im Grossen Rat angekündigt hat, soll das Gesetz zur Förderung der Gemeindezusammenschlüsse noch in diesem Herbst vor den Grossen Rat kommen. Gegenüber den FN verriet Corminboeuf auch die Grundzüge des neuen Gesetzes, welches Mitte April in die Vernehmlassung gehen soll.

Wie 1999, als die erste Runde von Gemeindefusionen auf Kantonsebene eingeläutet worden war, sollen auch diesmal rund 22 Millionen Franken bereitgestellt werden. 70 Prozent gingen zu Lasten des Kantons, 30 Prozent zu Lasten der Gemeinden. Während die pauschale Finanzhilfe pro Einwohner diesmal tiefer als bei 400 Franken liegen soll, möchte der Staatsrat den Maximalbetrag pro Gemeinde diesmal erhöhen, so dass auch grössere Gemeinden mit über 1500 Einwohnern motivierter sind zu fusionieren.

Fusionszwang

Die zweite Fusionswelle soll 2010 beginnen und spätestens 2014 abgeschlossen sein. Dann soll der Kanton weniger als 100 Gemeinden zählen. Nach 2014 käme dann wieder die Frage des Fusionszwanges auf den Tisch. Denn die Kantonsverfassung sieht die Möglichkeit von Zwangsfusionen vor und verlangt die Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzes. Doch damit will Staatsrat Corminboeuf bis nach der Fusionsaktion warten. rsa

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