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Fuss- und Wanderwege im Mobilitätsgesetz

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Die Förderung der Fuss- und Wanderwege soll im Kanton Freiburg explizit gesetzlich geregelt werden. Das haben die Grossrätinnen Julia Senti (SP, Murten) und Christa Mutter (Grüne, Freiburg) zusammen mit 29 Mitunterzeichnenden in einer Motion gefordert. Diese Gesetzgebung könne auch als gesonderter Abschnitt im Rahmen eines koordinierten kantonalen Mobilitätsgesetzes geschehen, schrieben sie im Vorstoss.

Benötigt mehrere Jahre

In seiner Antwort zeigt sich der Freiburger Staatsrat bereit, auf diese Forderung einzugehen. Auch er sieht vor, die Überlegungen mit Zuge der Ausarbeitung eines neuen Mobilitätsgesetzes umzusetzen, und zwar als Kapitel, Abschnitt oder bei Bedarf als Ausführungsgesetz. Dazu würden auch Überlegungen zur Velomobilität angestellt. Wie die Kantonsregierung in ihrer Antwort schreibt, werde die Ausarbeitung des Mobilitätsgesetzes aber mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Somit werde es nicht möglich sein, der Motion innerhalb der gesetzlichen Frist Folge zu leisten.

Schon in anderen Gesetzen

In seiner Antwort schreibt der Staatsrat auch, dass Fuss- und Wanderwege bereits in die bestehende Gesetzgebung integriert seien. So kommen die Wanderwege im Tourismusgesetz vor, die Fusswege im Raumplanungs- und Baugesetz sowie im Strassengesetz.

Im kantonalen Richtplan stellt der Staatsrat zudem ein Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege sowie eine Revision des Tourismusgesetzes in ­Aussicht.

uh

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