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Ganz Plasselb lehnt sich gegen ein Fahrverbot an der Ärgera auf

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Es ist eine Änderung unter vielen, die in Plasselb für Entrüstung sorgt: In der Nachtragsverfügung zur Verkehrsregelung auf Alp- und Forststrassen, die der Kanton Anfang Juli öffentlich aufgelegt hat, ist die Sperrung von Strassenstücken an der Ärgera in Plasselb vorgesehen. Konkret geht es um den Zugang zur Grotte sowie um den Zugang zum Kiesparkplatz, der sich zwischen der Wertstoffdeponie beziehungsweise dem Fussballfeld und der Ärgera befindet. Nun hagelt es Einsprachen gegen dieses Vorhaben.

Hier geht’s zum Artikel über die neue Verkehrsregelung.

Grosses Unverständnis

Hansruedi Lauper, Präsident des Verkehrsvereins Plasselb, versteht ob der geplanten Sperrung die Welt nicht mehr: «Wo bleibt denn hier der gesunde Menschenverstand?» Das Fahrverbot sei sinnlos, da es den Weg zum Parkplatz an der Ärgera versperre. Dieser werde oft von Wanderern benutzt, und auch von Familien, die in der Nähe die Grillstellen aufsuchen, sowie von Besuchern der Muelers Grotte auf der anderen Uferseite der Ärgera. Der Verkehrsverein, der für den Unterhalt der Wanderwege und Picknickplätze in Plasselb verantwortlich ist, werde deshalb Einsprache erheben gegen die geplanten Massnahmen des Kantons, sagt Lauper. Oder habe es zumindest vor: Denn die vom Kantonsgericht geforderte Bevorschussung von 800 Franken sei ein happiger Betrag für den Verein.

«Das geht zu weit!»

Gegensteuer gibt es auch von der Pfarrei Plasselb. «Das geht zu weit!», betont Pfarreipräsident August Brünisholz. Wenn die Autos nicht mehr bis vor die Grotte fahren könnten, bliebe vielen deren Besuch verwehrt. Vor allem jenen, die nicht mehr gut zu Fuss sind. «Grotte-Besucher mit Rollstuhl haben eine Hirnerschütterung, bis sie in der Grotte angekommen sind», so Brünisholz. Denn vom nächstgelegenen Parkplatz beim Fussballplatz führt der Weg zur Grotte über einen Kiesweg und ist rund 360 Meter lang. Die Muelers Grotte sei nicht nur bei den Plasselbern beliebt. «Wir zählen über 800 Besucher pro Monat. Es ist die am besten besuchte Grotte im Sense-Oberland, und die mit dem besten Zugang – bis jetzt zumindest», sagt August Brünisholz.

Die Theatergesellschaft ist wegen ihres jährlichen Krippenspiels an Weihnachten, das sie in der Grotte aufführt, ebenfalls von der geplanten Änderung betroffen. «Es kommen jeweils 400 bis 500 Zuschauer. Wo sollen diese alle parkieren?», fragt sich Vereinspräsident Josef Fontana. Zudem probe die Theatergesellschaft jeweils einige Tage vorher in der Grotte. «Sollen wir dann alle einen Sonderausweis lösen, um zur Grotte fahren zu können?».

Auch die Gemeinde setzt sich mittels Einsprache dafür ein, dass der Weg zur Grotte für Autos frei bleibt, wie Ammann Jean-Daniel Feller auf Anfrage erklärt. Der zweite Zugang zur Ärgera bei der Wertstoffdeponie beziehungsweise dem Fussballplatz, der zum Kiesparkplatz führt, soll in den Augen der Gemeinde ebenfalls offenbleiben. «Die Autos stören dort niemanden, aber wenn wir sie nebenan in der Sagebodenstrasse haben, kann es zu gefährlichen Situationen kommen», so Feller.

Auch der Fussballclub FC Plasselb will verhindern, dass die Autofahrer bei Anlässen des FC auf den Plätzen der umliegenden Häuser parkieren, weil sie zusätzlich zu den rund 40 offiziellen Plätzen nicht mehr auf den Kiesplatz ausweichen können. Deshalb hat auch dieser Verein gegen die geplanten Verkehrsmassnahmen Einsprache erhoben. Es geht dem FC Plasselb aber nicht nur um die Parkplätze, wie Vereinspräsident Mathias Zbinden erklärt: «Wir finden generell, dass dieses Areal der Bevölkerung uneingeschränkt zur Verfügung stehen sollte.» Er persönlich könne sich den Grund für diese geplante Sperrung nicht erklären.

In einem geschützten Gebiet

Die Strassensperrung an der Ärgera in Plasselb sei deshalb vorgesehen, weil das Gebiet zum Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung gehöre, sagt Corinne Rebetez, Kommunikationsverantwortliche der kantonalen Bau- und Raumplanungsdirektion auf Anfrage. Die Einsprachefrist läuft bis Anfang September. Das Kantonsgericht wird dann darüber befinden.

Chronologie

Plasselb ging bis vor Bundesgericht

Das Bundesgesetz über den Wald schränkt den Verkehr von Motorfahrzeugen im Wald weitgehend ein. Seit 2004 setzt der Kanton Freiburg dies um. 2008 lag die Verfügung über die neuen Regelungen auf Alp- und Forststrassen im Sense-Oberland auf und sorgte für Kritik; mehr als dreissig Einsprachen gingen ein. Die Gemeinde Plasselb ging bis vor Bundesgericht, das aber den Entscheid des Kantons stützte. 2010 deponierten der damalige Grossrat Alfons Piller (SVP) sowie Grossrat Ruedi Vonlanthen (FDP) eine Petition mit 11 111 Unterschriften gegen die neue Regelung. Sie wollten sich damit gegen eine Vielzahl der Sperrungen wehren. Vor fünf Jahren ist das neue Verkehrsregelungskonzept in Kraft getreten. Im Juli 2017 hat Kantonsingenieur André Magnin eine Nachtragsverfügung zu den damals beschlossenen Änderungen veröffentlicht. Die neuen Massnahmen liegen im Perimeter der Mehrzweckgenossenschaften Schwyberg-Ättenberg, Muscherental und Ärgera-Höllbach und beinhalten unter anderem ein neues Fahrverbot an der Ärgera in Plasselb.

ak

 

 

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