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Garantie für Pensionskasse war nicht zu niedrig – sondern zu hoch

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Autor: Carolin FOehr

Der heutige Syndic und zwei ehemalige Kaderangestellte der städtischen Finanzdirektion standen seit Mitte November vor dem Bezirksgericht Saane. Sie hätten die Garantie, die die Stadt für ihre Pensionskasse ausrichtet, zwischen 2000 und 2003 zu tief angegeben, so der Vorwurf. Gestern Abend fällte Polizeirichter Nicolas Ayer das Urteil: Er sprach alle drei Angeklagten frei.

Nicht beschönigt

Der einzige juristisch anerkannte Text betreffend der Gemeindegarantie, begründete Ayer, sei der Entscheid des Generalrates von 1985. Damals hatte dieser beschlossen, die Garantie auf den Minimalbetrag, der im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) festgelegt ist, zu beschränken. Die Statutenänderungen der Pensionskasse von 1991, 1995 und 2001 durch den Gemeinderat hätten keine juristische Basis gehabt.

Nach der Vorlage von 1985 hätten die Verantwortlichen für 2003 nur 6 Millionen Franken in die Gemeindegarantie einzutragen brauchen – sie schrieben aber 28 Millionen Franken. «Dadurch wurde die finanzielle Lage der Stadt nicht beschönigt, im Gegenteil», so Ayer. Eine Urkundenfälschung liege aber nur dann vor, wenn aus den falschen Angaben ein Vorteil entstehe.

Der Polizeirichter unterstrich auch, dass die Untersuchungskommission des Generalrates 2006 von dem Standpunkt ausging, die Garantie decke sowohl die laufenden als auch die zukünftigen Dienstleistungen – diese Interpretation habe auch Untersuchungsrichter Oliver Thormann übernommen.

«Zu gut gemacht»

Die angegebenen Garantiebeträge waren also nicht zu tief – sondern zu hoch. Dies, weil sich die Verantwortlichen auf eine andere Rechnung, jene der laufenden Renten, stützten (siehe Kasten). Der damalige Finanzdirektor Pierre-Alain Clément hatte während des Prozesses erklärt, er habe dem Pensionskassenverwalter und dessen Argumenten vertraut.

«Wir haben unsere Arbeit einfach zu gut machen wollen», sagte Clément gestern nach dem Urteil. Dass die angegebenen Beträge trotzdem nicht der Wahrheit entsprachen, stellt für ihn kein Problem dar: «Der Entscheid von 1985 legt den Minimalbetrag fest. Wir lagen halt darüber.»

Kein Rekurs

Die Staatsanwaltschaft hatte für Clément eine bedingte Geldstrafe von 45 Tagessätzen gefordert. Gegen den damaligen Leiter des städtischen Finanzdienstes forderte er eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen, für den früheren Chef der Buchhaltung zehn Tagessätze.

Der Substitut Fabien Gasser erklärte bereits gestern Abend, er werde keinen Rekurs gegen das Urteil einlegen. «Es ging vor allem um eine Vertrauensfrage. Ich bin froh, dass sie öffentlich diskutiert wurde», so Gasser.

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