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Garantierte Vorsorgebeiträge für Bestattungen

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Vorsorgen, also jahrelang Beiträge für eine teure Dienstleistung einzuzahlen, funktioniert nur, wenn sie auch garantiert ist. Das soll auch für Bestattungen gelten.

Tatsächlich gebe es eine Gesetzeslücke zur Bestattungsvorsorge, und es brauche dafür eine Neuregelung. So schreibt der Staatsrat auf einen Vorstoss der FDP-Grossräte Sébastien Dorthe (Villars-sur-Glâne) und Savio Michellod (Granges) im Grossen Rat. Sie hatten darauf hingewiesen, dass Vorsorgeverträge mit Bestattungsunternehmen im Fall eines Konkurses verfallen, dass also das investierte Geld nicht gesetzlich geschützt ist. Die Grossräte haben festgestellt, dass immer mehr Menschen früh im Leben beginnen, Beiträge auf ein Konto einzuzahlen. Damit wären bei ihrem Ableben die Bestattungskosten gedeckt. Da würden erhebliche Summen verwaltet. Deren Rückzahlung oder aber die Umsetzung der vereinbarten Leistung müsse zum Beispiel im Fall eines Konkurses des Bestattungsunternehmens garantiert sein.

Überhaupt sei der Bereich von Bestattungen gesetzlich kaum geregelt, hält der Staatsrat fest. Es könne jeder und jede ohne eine spezielle Bewilligung dafür haben oder Bedingungen erfüllen zu müssen ein Bestattungsunternehmen betreiben. Nun hätten jedoch einzelne Kantone Regelungen für den Umgang mit Todesfällen erhoben, zum Beispiel mit Mindestanforderungen, welche die öffentliche Gesundheit gewährleisten und für die Einhaltung der Totenruhe sowie für einen ordentlichen Geschäftsbetrieb sorgen sollen.

Unabhängiger Fonds 

Es gebe schon vereinzelt Schutzmassnahmen in Bezug auf Garantien bei Vorsorgeverträgen. Sie sehen eine Form von Garantie und Schutz vor für den Fall, dass ein Bestattungsunternehmen seine Tätigkeit einstellt, bevor die vorausbezahlten Leistungen erbracht wurden. Der Staatsrat ist überzeugt:

Diese Regelung ist sinnvoll, da vom Moment des Vertragsabschlusses bis zum Zeitpunkt des Todes relativ viel Zeit verstreichen kann.

Der Staatsrat befürworte den Vorschlag der Motionäre eines Garantiefonds, der wirtschaftlich und juristisch vom Bestattungsunternehmen unabhängig sein soll. Diese Lösung erscheine geeignet und verhältnismässig. So reiche es, wenn die Unternehmen in einen Garantiefonds einzahlten. Das sei wirtschaftlicher als isolierte und teure Einzellösungen. Deshalb beantragt der Staatsrat die Annahme der Motion.

Kurzer Dienstweg reicht

Es reiche, schliesst der Staatsrat, eine Ergänzung in den besonderen Vorschriften für bestimmte Geschäfte im kantonalen Handelsgesetz mit der Garantiepflicht bei der Bestattungsvorsorge. Die Branche müsse gegenüber der Gewerbepolizei einfach die Einrichtung dieses Garantiefonds nachweisen.

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