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Garantierter Kapitalaufbau fürs Alter

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

In der Regel besitzt jeder Angestellte eine Einrichtung zur beruflichen Vorsorge (BVG), sofern das Jahreseinkommen 21 150 Franken übersteigt, über seinen Arbeitgeber und bezahlt jährlich Sparbeiträge. Daneben besitzt ein Angestellter nicht selten Wohneigentum und verfügt über eine Liquiditätsreserve. Oftmals ist auch ein im Verhältnis zum Gesamtvermögen kleines Wertschriftendepot vorhanden. Geld, welches nicht für das BVG oder zur Amortisation der Hypothek verwendet wird, fliesst in die Liquidität bzw. in das Wertschriftendepot.

Was bei Invalidität?

Das Sozialversicherungssystem ist für eine breite Bevölkerungsschicht ausgelegt und muss einen Grossteil der Versicherten korrekt absichern. Je nach Sozialversicherung wurden unterschiedliche Lohnmaxima definiert.

So sind im Unfallversicherungsgesetz (UVG) Löhne bis 126 000 Franken pro Jahr gedeckt. Im BVG-Obligatorium hingegen beträgt das Lohnmaximum lediglich 84 600 Franken. Trotzdem ist meistens nicht das volle Einkommen abgedeckt.

Zudem wird immer wieder festgestellt, dass die Absicherung im Invaliditätsfall vielfach recht knapp bemessen ist und selten mehr als die aktuellen Lebenshaltungskosten abdeckt, was auf den ersten Blick ja auch korrekt scheint.

 Nur gerade die UVG-Rente bei Unfall fliesst lebenslänglich. Nicht selten ist die Rente aber auf besagten Lohn von 126 000 Franken begrenzt. Zudem werden nur gerade zirka 15 Prozent der Invaliditätsfälle durch Unfall verursacht.

AHV ersetzt IV

Die Invalidenrente der IV wird bei Erreichen des Pensionsalters durch eine AHV-Altersrente ersetzt. Die maximale Altersrente der AHV für Ehepaare beträgt aktuell 42 300 Franken pro Jahr. Die mitversicherte Prämienbefreiung im BVG stellt sicher, dass die prognostizierte Altersrente im Alter 64/65 trotz Invalidität erreicht wird. Zudem sind die Einkäufe bei Invalidität nicht versichert. Stellt sich nun die Frage, ob eine Absicherung von 100 Prozent nicht übertrieben ist? Schliesslich nimmt durch die Invalidität die Aktivität des Betroffenen eher ab, was zu einem tieferen Finanzbedarf führt. Erfahrungsgemäss werden dafür aber oft Zusatzinvestitionen in die Liegenschaft und das Auto nötig, welches sich wiederum in einem erhöhten Finanzbedarf niederschlägt.

40 Prozent sind zu viel

Die Frage des korrekten Bedarfs ist schwierig zu beantworten und sehr individuell. Aber mit Sicherheit kann festgehalten werden, dass eine Lohneinbusse nach Pension von 40 Prozent zu hoch ist. In den täglichen Beratungen begegnet man leider sehr oft solchen Situationen.

Zu Beginn des Jahres bekommen alle BVG-Versicherten einen aktuellen Pensionskassenausweis. Mit diesem Pensionskassenausweis benötigt man nur einige Minuten Zeit, um die darauf aufgeführten Rentenleistungen bei Tod und Invalidität und ganz im Speziellen die prognostizierte Altersrente zu hinterfragen: Reichen diese Renten aus?

 

Der Autor

Joseph Jungoist Vorsorge-, Versicherungs- und Anlageberater der Roth Gygax & Partner AG sowie der FMH Insurance Services und medDENT.ch Versicherungsberatungsstelle für zahnmedizinische Berufe. Verwaltung und Betreuung der Firmenkunden mit dem Versicherungsbroker Schafer Versicherungen AG in Freiburg.

Beispiel: Eine Deckungslücke schliessen

D er grüne Teil der Grafik ist durch die Prämienbefreiung im BVG gedeckt. Der rote Bereich ist nicht gegen Invalidität abgesichert. Bei «normalem» Verlauf ohne Invalidität kann der Angestellte sein benötigtes Alterskapital problemlos ansparen. Sollte aber der Invaliditätsfall eintreten, besteht eine erhebliche Deckungslücke. Perfid ist zudem, dass sich der Betroffene dieser Lücke wohl erst im Pensionierungszeitpunkt bewusst wird. Bis Alter 64/65 kommen die Rentenleistungen aus IV, BVG, UVG und Krankentaggeld. In diesem konkreten Fall beträgt bei Invalidität im Alter 40 die Unterdeckung ab Pensionszeitpunkt rund 40 Prozent.

Die Standardlösungen der Sozialversicherungen reichen nicht mehr aus, um den Kapitalaufbau im Alter sicherzustellen. Es gibt keine Standardanleitung, wie diese Problematik am besten gelöst wird. Meistens ist es eine Kombination von verschiedenen Massnahmen, welche zum Ziel führen. Im angefügten Fall könnte dies wie folgt aussehen: Erhöhung der ordentlichen Sparraten im BVG, welche somit prämienbefreit sind; Wechsel der Säule 3a von der Bank zur Versicherung mit Prämienbefreiung bei Invalidität; Aufbau von freiem Kapital über eine Lebensversicherung mit Prämienbefreiung bei Invalidität und Fortführung von Einkäufen in reduziertem Umfang. Diese könnten allenfalls noch durch eine höhere Invalidenrente abgesichert werden. Ohne diesen letzten Punkt würde die Grafik aussehen wie im beigefügten Beispiel.

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