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Gartencenter können sonntags öffnen

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Das kantonale Gesetz sieht vor, dass Bäckereien und Blumenläden am Sonntag öffnen dürfen–damit die Freiburgerinnen und Freiburger einen Zopf fürs Frühstück und einen Blumenstrauss als Besuchsgeschenk kaufen können. Das Gesetz sieht aber explizit nicht vor, dass Gartencenter am Sonntag öffnen dürfen. Und doch erlaubt die Justizdirektion nun genau das: Alle Gartencenter dürfen ab sofort Sonntagsverkäufe durchführen.

Schilliger öffnete trotzdem

Erzwungen hat diesen Entscheid das Unternehmen Schilliger. Obwohl das Kantonsgericht vor zwei Jahren einen Grundsatzentscheid getroffen und die kantonale Justizdirektion Gesuche von Schilliger für Sonntagsverkäufe abgelehnt hat, öffnete Schilliger das Geschäft im April und Mai mehrmals an Sonntagen. Andere Geschäfte wie Aebi-Kaderli in Düdingen hielten sich an das Verbot.

Die Justizdirektion konnte nicht gegen Schilliger vorgehen–denn es ist Aufgabe der Gemeinden, über die Öffnungszeiten zu wachen. Die Liste der Läden, welche mit der Bewilligung der Gemeinden am Sonntag öffnen dürfen, «ist eine restriktive Liste», wie Alain Maeder, Chef der kantonalen Gewerbepolizei, sagt: Sie umfasst beispielsweise Bäckereien, Kioske und Blumenläden–jedoch keine Gartencenter.

Matran jedoch liess Schilliger gewähren. Darum wandte sich die Justizdirektion Anfang Mai an den Oberamtmann des Saanebezirks, Carl-Alex Ridoré. Dieser entschied, dass das Gartencenter tatsächlich kein Recht hat, Sonntagsverkäufe durchzuführen, und verbot weitere geplante Verkäufe. Dagegen erhob Schilliger Rekurs vor dem Freiburger Kantonsgericht–und dieses entschied, dass Schilliger so lange Sonntagsverkäufe durchführen kann, bis ein Urteil gefällt ist.

Die Gleichbehandlung

Darum hat nun die Justizdirektion beschlossen, dass provisorisch alle Gartencenter Sonntagsverkäufe durchführen können, bis der Grundsatzentscheid gefällt ist. «Es geht uns um die Gleichbehandlung», sagt Maeder.

Die Gewerkschaft Unia reagiert mit Unverständnis auf den Entscheid des Kantonsgerichts: «Schilliger hat das Recht nicht eingehalten und wird noch dafür belohnt», sagt Regionalsekretär Armand Jaquier.

Chronologie

Ein langer Streit um Sonntagsverkäufe

Begonnen hat der Rechtsstreit um Sonntagsverkäufe in Gartencentern im Kanton Freiburg bereits 2004. Die Gewerkschaften gingen bis vor Bundesgericht. Dieses verpflichtete das Kantonsgericht, einen Grundsatzentscheid zu fällen. Im Juli 2011 entschied das Gericht, dass ohne klare Notwendigkeit keine Sonntagsverkäufe durchgeführt werden dürfen–,dass also Gartencenter am Sonntag geschlossen bleiben. Weiterhin möglich sind jedoch zwei Sonntagsverkäufe im Jahr, wenn diese einen festlichen Charakter haben, also beispielsweise mit einem Weihnachtsmarkt verbunden werden.njb

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