Hélène Schilliger ist gar nicht einverstanden mit dem Oberamtmann des Saanebezirks. Dieser hat dem Gartencenter Schilliger in Matran verboten, regelmässig am Sonntag den Laden zu öffnen. «Dem Oberamtmann fehlt die Kompetenz dazu», sagt Hélène Schilliger, Direktorin der gleichnamigen Westschweizer Gartencenter-Kette. «Die Gemeinde hat uns den Sonntagsverkauf erlaubt.» Dies sei so im Gemeindereglement festgehalten. «Auch das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco gibt uns Recht, denn es hat uns erlaubt, unsere Mitarbeitenden am Sonntag zu beschäftigen.» Schilliger zieht den Entscheid des Oberamtmannes deshalb vor das Kantonsgericht. Oberamtmann Carl-Alex Ridoré hatte argumentiert, das kantonale Recht erlaube es Blumenläden, am Sonntag zu öffnen. Schilliger verkaufe aber auch Gartenmöbel, Erde und Gartenwerkzeug–und sei damit mehr als ein Blumenladen (die FN berichteten).
Alle dürfen vorläufig öffnen
Bis das Kantonsgericht entschieden hat, dürfen nun alle Gartencenter sonntags öffnen. Dies hatte Staatsrat Erwin Jutzet (SP) bereits am 7. Juni entschieden. «Damit alle gleich behandelt werden, bleibt das so, bis das Urteil gefällt ist», sagte Jutzet am Mittwoch den FN. Er wies darauf hin, dass der Kanton Freiburg den Gartencentern nicht aus arbeitsrechtlicher Sicht den Sonntagsverkauf verbiete; er stütze sich dabei vielmehr auf das kantonale Gesetz über die Ausübung des Handels, in dem die Öffnungszeiten geregelt werden. njb