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Gastbeitrag

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Zusätzliche Stellen im Asylwesen sind kein hinausgeworfenes Geld

Autor: Karl Buchs

Das Reizthema «Asylanten» und «Asylmissbrauch» polarisiert und empört nach wie vor die Gemüter (vgl. Leserbrief in den FN vom 7. Februar zum Asylchaos in Bern). Das Missbehagen vieler Bürgerinnen und Bürger über die ungelösten Probleme im Asylbereich ist nachvollziehbar. Zu reden geben vor allem das Verhalten renitenter Asylbewerber sowie die stark angestiegenen Gesuchszahlen.

 

In der Tat ist die Anerkennungsquote (positive Asylentscheide), die sich über Jahre hinaus zwischen fünf und zehn Prozent eingependelt hatte, innert kurzer Zeit auf über 20 Prozent angestiegen. Dies ist weitgehend eine Folge der Praxis des Bundesverwaltungsgerichts (BVG). So verfügte das BVG beispielsweise in einem Grundsatzurteil, dass allen eritreischen Dienstverweigerern Asyl gewährt wird. Der Entscheid führte innert Monaten zu einem Ansturm auf die Schweizer Empfangsstellen. Die eritreische Diaspora ist inzwischen auf weit über 10000 Personen angestiegen. Viele dieser Personen mit ursprünglich eritreischer Herkunft sind nicht an Leib und Leben gefährdet. Vor ihrer Einreise lebten sie in anderen Ländern oder in einem Lager des UNHCR im Sudan, wo sie vor Verfolgung durch ihr Regime geschützt waren. Die guten Nachrichten aus der Schweiz, wo wesentlich bessere Lebensbedingungen zu erwarten sind und viele Landsleute bereits Asyl erhalten hatten, motivierten viele zum Aufbruch ins ferne Paradies. Wer dies schaffte und als Flüchtling anerkannt wurde, kann nun den Familiennachzug beantragen.

 

Von den restlichen 80 Prozent Asylsuchenden werden viele Personen, die keiner Verfolgung ausgesetzt sind, aus humanitären Gründen vorläufig aufgenommen, weil sie geltend machen, die Rückkehr ins Herkunftsland könne ihnen aus sozialen, finanziellen oder gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden. Damit führt die Schweiz ihre von Henri Dunant begründete humanitäre Tradition weiter. Das BVG hat auch in dieser Hinsicht in den letzten Jahren Grundsatzurteile gefällt, die das Asylland Schweiz innerhalb Europas zu einem Eldorado machen und den illegalen Verbleib erleichtern. «Verschärfungen» im Asylgesetz wurden vielfach durch richterliche Entscheide ausgehebelt. Die gleiche Behörde hat in einem Urteil rechtskräftig abgewiesenen Asylbewerbern, die die Heimreise verweigern, einen lebenslangen Anspruch auf Nothilfe zuerkannt. Viele machen seit Jahren davon Gebrauch. Trotz ihres illegalen Status haben sie somit, so lange es ihnen beliebt, Anrecht auf Unterkunft, Verpflegung und gesundheitliche Versorgung. In Holland, das wegen seines Erfolgs im Umgang mit Asylsuchenden als Vorzeigeland gilt, werden in solchen Fällen weder Sozial- noch Nothilfe gewährt. Neuerdings gibt es auch Urteile des BVG zur Rückführung der Asylbewerber in das gemäss Schengenabkommen für das Asylgesuch zuständige Erstland. Darin erachten die Richter die Rückführung in diverse europäische Länder als «unzumutbar», weil dort die Unterkünfte und die Versorgung nicht schweizerischem Standard entsprechen. Diese grosszügige Asylpraxis ist schwer nachvollziehbar und beeinträchtigt die Aufnahme jener, die tatsächlich auf den Schutz und die Unterstützung der Schweiz angewiesen sind.

 

Wenn nun Bundesrätin Sommaruga neue Stellen bewilligt, können Tausende von unerledigten Altfällen abgebaut und die offensichtlich unbegründeten Gesuche sogleich abgewiesen werden. Die Kosten für die in der Schweiz einquartierten Migranten sind ungleich höher als der finanzielle Aufwand für die Anstellung zusätzlicher Asylentscheider. Diese Massnahme dürfte den Mitarbeitenden des BFM nach den kontraproduktiven Umstrukturierungsmassnahmen von Sommarugas Vorgängerin wieder einen Motivationsschub verleihen und ihnen ermöglichen, effizient zu arbeiten, wie sie es gern tun würden. Wenn das Justizdepartement und das EDA ihre Anstrengungen endlich ernsthaft koordinieren, könnte auch die Rückführung von abgewiesenen Asylbewerbern erfolgreicher gestaltet werden. Mit der heutigen rich terlichen Praxis werden aber weiterhin viele abgewiesene Asylbewerber mit tatkräftiger Unterstützung von Rechtsvertretern den rechtlichen Raum ausschöpfen, indem sie ein zweites, drittes und viertes Gesuch einreichen oder Wiedererwägungs- und Revisionsgesuche stellen. Nach vielen Jahren Aufenthalt in der Schweiz erachtet die Rechtsprechung den Vollzug der Wegweisung in den meisten Fällen ohnehin nicht mehr als zumutbar.

Karl Buchs (67) wirkte während 25 Jahren in St. Antoni als Primarlehrer und arbeitete von 1990 bis 2008 im Bundesamt für Migration in der Abteilung Asylverfahren.

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