Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Gastgewerbe:Der Weg zum «Wirtepatent»

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der Fähigkeitsausweis zur Führung eines gastgewerblichen Betriebs – im Volksmund gemeinhin als «Wirtepatent» bekannt – wird von den Kantonen ausgestellt. Weil diese für die Regelung des Gastgewerbes zuständig sind, sind die Anforderungen und die Ausbildungsgänge nicht überall genau gleich.

Wer in Freiburg den Fähigkeitsausweis erlangen möchte, muss den zwölftägigen Kurs «Obligatorische Ausbildung» von Gastro-Freiburg besuchen und die Schlussprüfung bestehen. Der Kurs wurde 2007 im Vergleich mit der früheren «Gastro-Grundausbildung» stark verkürzt und umfasst noch zwei der ursprünglich sechs Module.

Mit dem Fähigkeitsausweis kann bei der Gewerbepolizei das Patent für den Betrieb einer Gaststätte beantragt werden. Allerdings kann die Gewerbepolizei auch provisorische Patente erteilen. Diese sind aber auf ein Jahr beschränkt. In dieser Frist muss der Antragssteller den Fähigkeitsausweis erlangen . fa

Meistgelesen

Mehr zum Thema