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Gastro Freiburg bekommt nicht recht

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Das Projekt zur Aufwertung des Burgquartiers in der Stadt Freiburg ist seit fast zwei Jahren durch Einsprachen blockiert. Nun wurde ein Hindernis – zumindest vorderhand – aus dem Weg geräumt (siehe Kasten). Denn der Oberamtmann des Saanebezirks hat einen Rekurs von Gastro Freiburg und mehreren Gewerbetreibenden abgewiesen. Der Rekurs richtete sich gegen die Aufhebung von 50 Parkplätzen rund um die Kathedrale St. Nikolaus während der ersten Etappe der Umgestaltung des Burgquartiers und gegen den Transfer derselben auf die andere Seite der Zähringerbrücke. Die Einsprecher argumentierten, dass sich die Entscheidung des Gemeinderats gegen die wirtschaftlichen Interessen des Gewerbes im Burgquartier richte. Sie befürchteten, dass die Kundschaft ohne Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe verloren gehe. Zudem verlangten sie, dass die Gemeinde zuerst alternative Parkmöglichkeiten im Quartier schaffen solle – etwa durch einen Ausbau des Gre­nette-Parkings –, bevor sie Parkplätze streiche.

In seiner Urteilsbegründung streift der Oberamtmann zunächst die Frage, ob überhaupt ein schutzwürdiges Interesse gegeben ist, das die Gewerbetreibenden zur Einsprache legitimiert, da sich diese vor allem auf eine zukünftige hypothetische Verletzung ihrer Rechte berufen. Da der Rekurs aber auch inhaltlich abzuweisen sei, liess der Oberamtmann diese Frage unbeantwortet.

Gewerbefreiheit gewährleistet

In der Sache stellt der Oberamtmann fest, dass es in der Kompetenz der Stadt liege, die Parkmöglichkeiten auf ihrem Gemeindegebiet zu verbieten oder einzuschränken. Allerdings gelte dabei der Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Umgekehrt existiere kein verfassungsmässiger Anspruch auf die Errichtung von Verkehrsinfrastrukturen. Indes verbietet die Handels- und Gewerbefreiheit den staatlichen Behörden, Gastrobetreibern und Detailhändlern Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Es sei auch nicht erlaubt, unter einem raumplanerischen Deckmantel wirtschaftspolitische Ziele zu verfolgen respektive die Handels- und Gewerbefreiheit auszuhöhlen. Eine solche Absicht lasse die Entscheidung des Gemeinderats aber nicht erkennen.

Vielmehr habe dieser bei der Erarbeitung der gesetzlichen Grundlage für die Umgestaltung des Burgquartiers in Form des Richtplans für die historische Altstadt den verschiedenen Interessen im Quartier bereits ausgewogen Rechnung getragen. Der Oberamtmann räumt zwar ein, dass die Stadt dabei dem öffentlichen Interesse viel Gewicht gegeben habe. Dies sei gemessen an den ungenügend abgestützten hypothetischen wirtschaftlichen Einbussen aber gerechtfertigt. Der Richtplan berücksichtige zudem auch die Interessen Privater. «Während einige Anwohner den Verlust der Parkplätze bedauern mögen, dürften andere die Verminderung von Lärm und Verkehr schätzen», so der Oberamtmann.

Nach Alternativen gesucht

Das Urteil stützt den Gemeinderat auch in seiner Vorgehensweise. Man könne nicht sagen, dass dieser die Parkplätze überstürzt streichen wolle, um das Aufwertungsprojekt möglichst schnell durchzuboxen. Er habe vielmehr nach Lösungen für den Ausbau des Grenette-Parkings gesucht und andere möglichen Szenarien zur Schaffung von Parkplätzen geprüft. «Der Gemeinderat hat seinen guten Willen ausreichend unter Beweis gestellt.»

Schliesslich habe die Stadt auch versprochen, dass die Massnahme nur vorübergehend gelte und die Parkplätze wieder im Quartier angesiedelt würden.

In diesem Sinne wies das Oberamt den Rekurs ab.

Reaktion

Weiterzug ans Kantonsgericht ist nicht ausgeschlossen

Muriel Hauser, Wirtin des Café du Gothard und Präsidentin von Gastro Freiburg, erklärte den FN, dass die Anwältin der Einsprecher nun die Urteilsbegründung analysieren müsse. Ob das Urteil des Oberamtmanns ans Kantonsgericht weitergezogen werde, sei allerdings noch völlig offen. Hauser betonte jedoch, dass sich die Einsprache nicht gegen die Aufwertungspläne im Burgquartier gerichtet habe. «Uns ging es nur darum, dass uns die Kunden während der Bauarbeiten nicht wegen fehlender Parkplätze davonlaufen. Wir wollen überleben.» Hauser kritisiert insbesondere, wie der Gemeinderat mit ihren Anliegen umgegangen sei. «Er hat mündliche Versprechungen gemacht, aber nie schriftliche Garantien abgegeben.» Er sei auch nicht auf die zahlreichen Vorschläge vonseiten der Gewerbetreiben eingegangen, zum Beispiel auf den Vorschlag, während der Arbeiten temporär auf dem Rathausplatz Parkmöglichkeiten zu schaffen oder diese in gewissen Strassen zu verdichten.

Die städtische Bauvorsteherin Andrea Burgener (SP) bekräftigte derweil erneut die Dialogbereitschaft des Gemeinderats gegenüber den Einsprechern. Ansonsten freue sie sich über den Entscheid. «Damit ist ein Schritt in Richtung Realisierung des Aufwertungsprojekts getan.»

rsa

 

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