Sieben Millionen Franken hat der Kanton reserviert für Direkthilfe an Gastronomen. Sie wird an die Mieter, Pächter oder Eigentümer von Bars, Discos oder Restaurants ausbezahlt, welche einen Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent gegenüber dem Monat des Vorjahrs verzeichnen. Die Betroffenen können ihre Gesuche seit gestern einreichen. Der Staatsrat hat zudem den Kreis der berechtigten Gastronomen ausgeweitet. Denn ursprünglich hatte er die Gastwirte, die ihre Räumlichkeiten von einer Gemeinde oder ei-ner Pfarrei mieten, von dieser Hilfsmassnahme ausgeschlossen. Bei der Miethilfe, einer weiteren Massnahme, hält der Staatsrat am Ausschluss dieser einen Gruppe von Gastwirten fest. Stattdessen zählt er auf das finanzielle Engagement der Gemeinden und Pfarreien.
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