Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Gastronomen können nun ihre Gesuche für die Direkthilfe einreichen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Sieben Millionen Franken hat der Kanton reserviert für Direkthilfe an Gastronomen. Sie wird an die Mieter, Pächter oder Eigentümer von Bars, Discos oder Restaurants ausbezahlt, welche einen Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent gegenüber dem Monat des Vorjahrs verzeichnen. Die Betroffenen können ihre Gesuche seit gestern einreichen. Der Staatsrat hat zudem den Kreis der berechtigten Gastronomen ausgeweitet. Denn ursprünglich hatte er die Gastwirte, die ihre Räumlichkeiten von einer Gemeinde oder ei-ner Pfarrei mieten, von dieser Hilfsmassnahme ausgeschlossen. Bei der Miethilfe, einer weiteren Massnahme, hält der Staatsrat am Ausschluss dieser einen Gruppe von Gastwirten fest. Stattdessen zählt er auf das finanzielle Engagement der Gemeinden und Pfarreien.

jmw

Bericht Seite 3

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema