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Gastwirtin erhält bedingte Haftstrafe wegen Veruntreuung

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Eine Frau, die als Angestellte und später als Mitinhaberin eines Restaurants über 100 000 Franken veruntreut hat, muss nicht ins Gefängnis. Das Polizeigericht des Seebezirks verurteilt die 52-Jährige zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Damit folgt das Gericht weder den Anträgen der Verteidigung, die an der Gerichtsverhandlung vom 10.  Juli (die FN berichteten) einen Freispruch gefordert hatte, noch denjenigen der Staatsanwaltschaft. Staatsanwältin Liliane Hauser hatte angesichts der besonderen Dreistigkeit der Täterin sowie deren fehlender Einsicht eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 14  Monaten gefordert, wovon sechs Monate zu vollziehen gewesen wären.

Polizeirichter Peter Stoller liess zwar bei der Strafzumessung Milde walten, folgte sonst aber weitgehend den Anklagepunkten der Staatsanwaltschaft. Das Gericht halte es für erwiesen, dass sich die Angeklagte in einem Zeitraum von knapp zwei Jahren Vermögenswerte des Restaurantbetriebs unrechtmässig aneignete, ist dem schriftlichen Urteil zu entnehmen. Wie Staatsanwältin Liliane Hauser an der Verhandlung im Juli ausführlich dargelegt hatte, bediente sich die 52-Jährige dabei verschiedener Methoden. Den grössten Geldbetrag erbeutete sie, indem sie Tageseinnahmen aus dem Restaurantbetrieb nicht in den Nachttresor der Bank einwarf, sondern für sich behielt. Dazu kommen Privatbezüge vom Geschäftskonto, unerklärliche Stornierungen sowie der unerlaubte Verkauf von Restaurantmobiliar.

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