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GAV-Verhandlungen mit Verbesserungen beendet

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der neue Landes-GAV der Metall-Union (SMU) gilt bis am 31. Dezember 2018. Die neuen Verträge der Gebäudetechnikbranche (Suissetec) sowie des Carrosseriegewerbes (VSCI) gelten jeweils bis am 31. Dezember 2017. Die jeweiligen Gesuche an den Bundesrat für die Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE) wurden gemäss Pressecommuniqué der Syna bereits eingereicht.

Priorität Mindestlohn

Je nach Branche wurden diverse Forderungen wie die Anwendung und praktische Umsetzung des GAV oder die AVE-Unterstellungskriterien verhandelt. Wichtig waren für Syna Punkte wie Kaution, Subunternehmerhaftung, Arbeitssicherheit und Mindestlöhne. Des Weiteren wurden die Arbeitszeit, die Feriendauer, die Aus- und Weiterbildung, die Teilunterstellung der Lernenden und die GAV-Dauer geregelt.

Je nach GAV konnte Syna wichtige Resultate erzielen. In der Metall-Union wurde der Ferienanspruch jüngerer Mitarbeitender verbessert, und der bezahlte Vaterschaftsurlaub beträgt neu drei Tage. Eine beträchtliche Verbesserung erfuhren die Mindestlöhne sowohl in allen Bereichen der Metall-Union als auch in der Gebäudetechnikbranche. So beträgt der monatliche Mindestlohn im ersten Jahr nach Lehrabschluss mit Fähigkeitsausweis EFZ neu 4000 Franken für Gebäudetechniker und 4100 Franken für die Metall-Union. Die Teilunterstellung der Lernenden in der Metall-Union und der Gebäudetechnikbranche wurde ebenfalls geregelt. Im Carrosseriegewerbe sind der Geltungsbereich, die betriebliche Vereinbarung und die Vollzugskosten respektive der Bildungsbeitrag ab dem nächsten Jahr neu geregelt.

Alle Änderungen und Verbesserungen sind den einzelnen neuen GAV zu entnehmen, die ab Januar 2014 angewendet werden. bm

 Weitere Auskünfte: nicola.tamburrino@syna.ch.

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