Der Staatsrat hat diese Woche eine Änderung des Justizreglements beschlossen. Sie tritt auf den 1. Januar 2018 in Kraft und betrifft das Arbeitsgericht. Beträgt der Streitwert mehr als 100 000 Franken, so kann das Arbeitsgericht oder dessen Präsident von der unterlegenen Partei eine Gebühr von über 6000 Franken verlangen. Bisher waren 6000 Franken als Höchstwert festgelegt. Diese Änderung bestätigte Parisima Vez, stellvertretende Dienstchefin des Amts für Justiz, auf Anfrage. Bei einem Streitwert zwischen 30 000 und 100 000 Franken beträgt die Höhe der Gebühr wie bei der bisherigen Regelung zwischen 50 und 3000 Franken, wobei der Höchstbetrag bei besonderen Schwierigkeiten verdoppelt werden kann.
In eigener Kompetenz
Diese Änderung des Justizreglements konnte der Staatsrat in eigener Kompetenz beschliessen, so Vez. Ein Beschluss des Grossen Rats sei hierfür nicht nötig.