Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Gebührenordnung muss korrigiert werden

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Petitionäre haben grundsätzlich das Recht zu reagieren, sie haben sich aber nach der Fusion auch an die Regeln von Murten zu halten. Es kommt nicht gut an, wenn der Gemeinderat sagt, dass der Generalrat die Gebührenanpassungen durchgewunken habe. Noch dazu empfiehlt ja der Preisüberwacher das in Murten gewählte System mit dem Flächenbezug nicht zur Anwendung. Nun will man nochmals über die Bücher gehen und den Dialog suchen. Man kann gespannt sein, was daraus wird. Sicher muss die Gebührensituation überdacht und vereinfacht werden.

Die Gründe für die hohen Abwasserkosten liegen in den Grundfaktoren und bei der Flächengewichtung. Beide Elemente zusammengenommen ergeben für unsere Liegenschaft jährliche Abwassergebühren von 780 Franken (Stand 2019) und für mich über 10 Franken pro Kubikmeter. Dass die Abwassersysteme in Murten sehr komplex sind und entsprechende Unterhaltskosten generieren, ist schon klar. Dass aber diejenigen mit im Gegensatz zur heutigen Bauweise noch grösseren Parzellen und wie bei mir mit grossem Dach so zur Kasse gebeten werden, ist nicht mehr zeitgemäss und bedarf einer Anpassung der Gebühren.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema