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Gefängnis für einen Unverbesserlichen

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Ein 58-jähriger Mann ist gestern von der Polizei ins Strafgericht Sense eskortiert worden. Er befindet sich im vorzeitigen Haftantritt in Bellechasse. Dorthin ist er nach dem Urteil wieder gebracht worden. Das Gericht unter der Leitung von Reinold Raemy hat ihn wegen gewerbsmässigen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruchs und wegen des Vergehens gegen das Ausländergesetz zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Der Mann hat zugegeben, dass er im Oktober 2014 in Bösingen und im November 2014 in Näfels zwei Einbruchsdiebstähle begangen und dasselbe bei einem dritten Haus in St. Urban versucht habe. Dabei liess er Bargeld, Schmuck, Fotoapparate und andere Wertsachen mitgehen. Aus den Angaben der Geschädigten ergeben sich ein Sachschaden von 3000 Franken und eine Deliktsumme von 35 000 Franken. «Es war nicht soviel, das garantiere ich», sagte der Mann vor Gericht. Die Beute habe er zu Geld gemacht, weil er knapp dran war. Er sei aber nicht mit der Absicht in die Schweiz gekommen, Einbrüche zu begehen, antwortete er auf die Frage des Präsidenten. Er sei trotz Einreiseverbot eingereist, um einen Bekannten zu suchen, der sein Auto, seine Kleidung, Geld und Handwerkergeräte hätte aufbewahren sollen, ihn aber betrogen habe. Mithilfe einer Bekannten habe er versucht, diesen aufzuspüren. «Die Einbrüche waren nicht geplant, es ist einfach so gekommen.» Warum er beim dritten Fall die Scheibe eingeschlagen, dann aber verschwunden sei, konnte er nicht sagen. Auch keine Erklärung habe er für die 25 verschiedenen Identitäten, unter denen er den Behörden bekannt ist.

Die Strafe ist auch deswegen so hoch ausgefallen, weil der arbeitslose Handwerker wegen ähnlicher Delikte bereits mehrfach vor Gericht stand: Nach Einbruchsdiebstählen zwischen 2004 und 2007 erhielt er zweieinhalb Jahre Haft. Eine weitere Verurteilung brachte ihm mehr als drei Jahre ein. «Er delinquierte gewerbsmässig weiter», fasste Christiane Dieu-Bach von der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer zusammen. «Er lebt seit Jahren von seinen Straftaten.» Die Prognose sei nicht sehr ermutigend, auch unbedingte Strafen hätten ihn nicht davon abgehalten, weiterzumachen. «Von Reue fehlt jede Spur.» Da der Mann während der in einem früheren Verfahren angesetzten Probezeit wieder straffällig geworden ist, beantragte sie, den Angeklagten in den Strafvollzug zurückzuversetzen.

 Der Pflichtverteidiger des Mannes, Pierre-Henry Gapany, hatte angesichts des Geständnisses, der DNA-Beweise an den Tatorten und der Vorstrafen nicht viel zur Verteidigung seines Mandanten beizutragen. Er befand die von der Anklage verlangte Strafe von 30 Monaten aber für zu hoch; Sie dürfe höchstens 18 Monate betragen. «Es geht um zweieinhalb Fälle. Das ist etwas anderes, als wenn eine Bande Haus für Haus heimsucht.»

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