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Gefängnis wegen Drogen und Drohungen

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28 Monate Gefängnis, davon sechs Monate unbedingt und 22 Monate bedingt mit einer Probezeit von fünf Jahren, eine Busse von tausend Franken und eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 90 Franken: So lautet das Urteil, welches das Strafgericht Sense in Tafers im Fall eines Mannes gefällt hat, der sich wegen einer ganzen Palette von Anklagepunkten verantworten musste.

Verkauft und konsumiert

Der 32-Jährige hatte laut der Anklageschrift Drogen – von Marihuana über Ecstasy bis hin zu Amphetamin – verkauft, und das auch an Minderjährige. Zudem soll er selbst Marihuana, Kokain, Amphetamin und Ecstasy-Pillen konsumiert haben.

Weiter heisst es in der Anklageschrift, dass der Mann während einer Billettkontrolle in einem Zug ausfällig geworden sei. Er beschimpfte demnach eine Securitas-Patrouille als «Fettsack» und «Neandertaler» und schlug diese. Zu den weiteren Vergehen des Mannes listet die Anklageschrift einen Einbruchdiebstahl, Gehilfenschaft zu Diebstählen und Hehlerei, das unerlaubte Tragen eines Schlagrings sowie die Beherbergung von sich rechtswidrig in der Schweiz befindenden Ausländern auf.

Meinungen gehen auseinander

Bei der Einschätzung der Taten des Angeklagten lagen die Meinungen von Anklage und Verteidigung weit auseinander. Staatsanwalt Markus Julmy ging von einem schweren Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz aus und hatte allein für diese Delikte eine Einsatzstrafe von 22  Monaten beantragt. Dagegen plädierte der amtliche Verteidiger, Anwalt Elias Moussa, in Anwendung des Grundsatzes «im Zweifel für den Angeklagten» für eine milde Strafe.

Ähnlich unterschiedlich hatten die beiden auch die Beteiligung des Angeklagten am Einbruchdiebstahl eingestuft. Für die Anklage war klar, dass die gefundenen DNA-Spuren in Kombination mit weiteren Indizien ein Beweis für die Beteiligung des Mannes am Einbruch sind. Die Verteidigung ihrerseits wies darauf hin, dass ein sogenanntes Mischprofil gefunden worden sei, also DNA-Spuren von zwei Personen. Ein Mitbewohner habe Kleidung des Angeklagten benutzt und auf diese Weise DNA-Spuren des Angeklagten an den Tatort gebracht.

Eine Zeit lang hatte der Mann in seiner Wohnung zwei Männer beherbergt, die eine Serie von Einbrüchen verübt hatten. An der Verhandlung vom Montag hatte das Gericht herauszufinden versucht, wie viel der Mann von ihren Taten wusste (die FN berichteten). Staatsanwalt Markus Julmy sah hier eine klare Gehilfenschaft als gegeben an, während Anwalt Elias Moussa auch hier die Möglichkeit in den Raum stellte, dass sein Mandant nichts mitbekommen hatte.

Bedingt oder unbedingt?

Entsprechend lagen die Anträge für das Strafmass auseinander. Staatsanwalt Julmy verlangte eine Freiheitsstrafe von 34  Monaten, 12 davon unbedingt. Verteidiger Moussa beantragte eine bedingte Strafe mit einer Probezeit von drei Jahren und die Weisung für eine Bewährungshilfe sowie die Kontrolle, dass der Mann von Drogen und Alkohol fernbleibt. Der Angeklagte hatte sich vor Gericht reuig gezeigt. Das half ihm aber nur bedingt.

Das Strafgericht Sense unter der Leitung von Präsident Reinold Raemy folgte einzig in der Frage des Einbruchdiebstahls den Einwänden der Verteidigung. Es sprach den Mann vom Vorwurf des Diebstahls, der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs frei. Auch wird er vom Verstoss gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer freigesprochen.

Wegen Beihilfe verurteilt

Allerdings sah es das Gericht als erwiesen an, dass der 32-Jährige Beihilfe zu Einbruchdiebstählen geleistet hatte. Auch wird er wegen Vergehen gegen das Waffengesetz, Schwarzfahrens, Beschimpfung, Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie diverser Drogendelikte verurteilt.

Die teilbedingte Freiheitsstrafe von 28  Monaten liegt denn auch nur unwesentlich unter der Forderung des Staatsanwalts. Wie vom Verteidiger verlangt, wird Bewährungshilfe beantragt. Zudem muss sich der Mann während zwei Jahren regelmässigen Drogenkontrollen unterziehen.

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