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Gefängnisstrafe erhöht

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Gefängnisstrafe erhöht

Ein Jahr bedingt für Pornofilmer

Ein 36-jähriger Mann aus dem Seebezirk, der seine Gefährtin zuerst zum Trinken verleitet und anschliessend sexuelle Handlungen mit ihr gefilmt hatte, ist zu einem Jahr Gefängnis bedingt auf zwei Jahre verurteilt worden. Laut Kantonsgericht kommen die erzwungenen Praktiken einer Vergewaltigung gleich.

Autor: Von MARC-ROLAND ZOELLIG/ LA LIBERTÉ

Damit beugt sich das Freiburger Kantonsgericht dem Entscheid des Bundesgerichts. Dieses hatte im August dieses Jahres ein Urteil aufgehoben, gemäss dem der Hobby-Pornofilmer mit einer bedingten Gefängnisstrafe von drei Monaten davongekommen wäre. Die Kantonsrichter hatten zuvor befunden, dass dieses Strafmass, welches im Jahr 2004 in erster Instanz vom Bezirksgericht See ausgesprochen worden war, genüge (siehe FN vom 8. April 2006).Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin gegen diesen Entscheid Rekurs eingereicht und ein Jahr Gefängnis gefordert. Dies sei vollauf gerechtfertigt angesichts des Missbrauchs, den die «Hauptdarstellerin» des Videos habe erleiden müssen, lautete die Begründung.

«Hauptsache, es hört endlich auf»

Der Mann wurde nun am Dienstag der sexuellen Nötigung und Pornografie für schuldig befunden. Er muss unter anderem dem Opfer 1000 Franken Genugtuung bezahlen sowie sämtliche Gerichtskosten übernehmen. Weil sich mehrere Gerichte zum Teil wiederholt mit diesem Fall befassen mussten, belaufen sich diese Kosten auf fast 4000 Franken. «Alles was mein Klient will, ist, dass es endlich aufhört. Egal, ob er drei, acht oder zwölf Monate Gefängnis erhält», sagte Verteidiger Ingo Schafer.Der Vorfall passierte im Herbst 2002. Der Beschuldigte hatte seine Partnerin damals überzeugt, bei Sadomasopraktiken mitzumachen. Die Aufnahmen hatte er anschliessend im Internet verbreitet.In Anbetracht des Teil-Einverständnisses der Frau sahen die Richter die sexuelle Nötigung nur in einer Filmsequenz vorliegen, in der das Opfer deutlich mit «Nein» geantwortet hatte, nachdem der Mann sie zu einer extremen sexuellen Praktik aufgefordert hatte. Weiter haben die Richter auch berücksichtigt, dass das Paar seine Beziehung auch nach dem Videodreh während zwei Jahren aufrechterhielt.Der Angeklagte hatte sich später einer psychiatrischen Behandlung unterzogen. Diese wurde letztes Jahr mit einem positiven Gutachten abgeschlossen.Unabhängig von diesen strafmildernden Umständen rechtfertige ein solches Verhalten eine Gefängnisstrafe von knapp einem Jahr, befanden die Bundesrichter. Das Kantonsgericht setzte diese Vorgabe nun um.

Autor: bearbeitet von hi/FN

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