Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Gefängnisstrafe für Autodiebe aus Lyon

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Bandenmässiger Diebstahl, gewerbsmässiger Diebstahl, versuchter Diebstahl, Geschwindigkeitsübertretungen, Fahren ohne gültigen Fahrausweis, Sachbeschädigungen, widerrechtliche Aneignung von Kontrollschildern–damit wardie Liste der Anschuldigungen noch nicht zu Ende, die Sandrine Schaller Walker gestern verlas. Die Gerichtspräsidentin und vier weitere Richter des Gerichts des Seebezirks tagten aus Platzgründen in Freiburg.

Fünf junge Franzosen aus der Banlieue von Lyon hatten im März und April 2010 mehrere Diebestouren in die Schweiz unternommen, um Autos zu stehlen. In der Nacht auf den 18. April verfolgte sie die Polizei auf der Autobahn A1; dabei schoss im Sévaz-Tunnel ein Polizist auf ein Auto und verletzte einen 18-Jährigen tödlich. Zwei Diebe wurden bereits in Frankreich verurteilt, zwei standen nun in Freiburg vor Gericht.

«Sie kamen nicht in die Schweiz, um Ferien zu machen», sagte Schaller. «Die Ausflüge waren geplant und organisiert.» So seien alle Ortschaften, in denen die Bande Autos gestohlen habe, im Navigationsgerät ihres Autos gespeichert gewesen. Als sie bei einer ersten Diebestour Opel geklaut hatten und sie diese kaum verkaufen konnten, sattelten sie auf teure Audis und Volkswagen um. Das zeige, dass sie den Diebstahl gewerbsmässig begangen hätten.

«Ihre Reue tönt falsch»

«Die Angeklagten haben während der Untersuchung nur zugegeben, was ihnen bewiesen werden konnte», sagte Schaller. Zudem sprächen sie von Jugendstreichen: «Sie haben die Tragweite ihres Tuns nicht erkannt.» Dies spreche zu ihren Ungunsten, so wie auch die Tatsache, dass beide auch nach 2010 in Frankreich für andere Delikte festgenommen worden seien. «Ihre Reue tönt falsch.»

Das Gericht berücksichtigte auch mildernde Umstände–so das jugendliche Alter der 22-Jährigen und «das schwierige Milieu», aus dem sie stammen. Zudem seien sie vom Tod des einen Diebs betroffen–er war der Zwillingsbruder des einen Angeklagten; der andere hatte das Auto gelenkt, auf das der Polizist schoss.

Der Fahrer wurde zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt, abzüglich der acht Monate, die er in Untersuchungshaft verbracht hat. Der Zwillingsbruder wurde zu drei Jahren unbedingter Haft abzüglich acht Monate Untersuchungshaft verurteilt: Er wurde zusätzlich wegen Gefährdung des Lebens verurteilt. «Er hat ein Polizeiauto daran gehindert, ihn zu überholen, und es dann gezwungen, eine Vollbremsung zu machen.» Dies sei bei der überhöhten Geschwindigkeit äusserst gefährlich gewesen. «Kaltblütig hat er das Leben zweier Polizisten aufs Spiel gesetzt», so Schaller.

Berufung eingelegt

Die rund zwanzig Familienangehörigen und Freunde, die im Gerichtssaal sassen, nahmen das Urteil ruhig entgegen. Anwalt Jean-Pierre Huguenin-Dezot sagte nach einer Besprechung mit seinem Mandanten, dass er Berufung gegen das Urteil einlegen werde. «Er ist sich bewusst, dass er eine Dummheit begangen hat–aber er hat Autos gestohlen und keine Personen angegriffen.» Darum solle ihm mit einer bedingten Strafe eine zweite Chance geschenkt werden. Sein Mandant wird sich noch vor dem Gericht desBroyebezirks verantwortenmüssen (siehe Kasten). Der Zwillingsbruder wollte nicht sagen, ob er Berufung einlegt.

Zweiter Prozess: Schüsse im Autobahntunnel

Der Prozess, der gestern vor dem Gericht des Seebezirks zu Ende ging, klammerte die Ereignisse im Sévaz-Tunnel auf der Autobahn A1 aus. Der Autodieb, der zu zwei Jahren Haft verurteilt worden ist, wird sich später vor dem Bezirksgericht Broye wegen Gefährdung des Lebens Dritter verantworten müssen: Er hat das Auto gefahren, das im Autobahntunnel die Polizeisperre durchbrochen hat. Ein Polizist schoss auf das Auto – und tötete den Beifahrer.

Auch der Polizist wird sich vor Gericht verantworten müssen. Der Freiburger Generalstaatsanwalt Fabien Gasser hatte das Verfahren gegen ihn eingestellt, da er in Notwehr gehandelt habe. Doch pfiff ihn das Bundesgericht zurück: Gasser könne noch nicht definitiv wissen, was im Tunnel passiert sei. Für einen Entscheid nach dem Motto «Im Zweifel für den Angeklagten» sei es in einer Voruntersuchung zu früh. Später musste Gasser wegen Befangenheit in Ausstand treten. njb

 

Meistgelesen

Mehr zum Thema