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Gefängnisstrafe für einen Bar-Schläger

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Autor: PAscal Jäggi

Freiburg Es sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben, dass Generalstaatsanwalt Fabien Gasser bei grundloser Gewalt keine Toleranz kennt. Zu spüren bekam das nun ein 24-Jähriger aus der Agglomeration Freiburg. Wegen einer «Kneipenschlägerei» muss der Mann 105 Tage ins Gefängnis, ohne Bewährung. Gegen den Strafbefehl für einfache Körperverletzung hat der Mann zwar Einsprache erhoben, doch zum Prozess bei Polizeirichter Benoît Chassot erschien der 24-Jährige gestern dann nicht. Auch einer der Kläger schaffte es um 8.30 Uhr nicht ans Gericht des Saanebezirks. Somit wird der Strafbefehl automatisch in Kraft gesetzt; die einzige Amtshandlung, die Benoît Chassot in diesem Fall vornehmen musste.

Arbeitsunfähig getreten

Die Geschichte ist ein «klassischer» Fall für Generalstaatsanwalt Fabien Gasser. Ein Kollege des Beschuldigten hatte um vier Uhr morgens vor einer Bar in der Freiburger Innenstadt einen Streit mit einem der späteren Opfer. Der 24-Jährige und ein Kollege des Angegriffenen mischten sich ein. Dabei hörte der Beschuldigte auch nicht auf, zuzuschlagen und zuzutreten, als die beiden Kontrahenten bereits am Boden lagen. Einer zog sich schwere Prellungen am Oberkörper zu, der andere konnte wegen Verletzungen an den Rippen und Atembeschwerden mehrere Wochen nicht mehr arbeiten.

Gasser von Anfang an dran

Da die Staatsanwaltschaft seit Einführung der neuen Strafprozessordnung die Dossiers von Anfang an in der Hand hält, kümmerte sich Fabien Gasser gleich zu Beginn darum. Entsprechend scharf fiel sein Urteil aus, das im Strafbefehl zusammengefasst wurde. «Die Härte der ausgeteilten Schläge und das völlige Fehlen eines Schuldbewusstseins werden beim Strafmass berücksichtigt», heisst es im Strafbefehl vom 31. März 2011. Dass es der Beschuldigte zudem bereits auf sechs Einträge im Strafregister bringt, lastet ihm der Generalstaatsanwalt ebenfalls an. Die Hälfte der Einträge betreffen bereits einfache Körperverletzungen.

«Die Geldstrafen, die gegen den Beschuldigten für frühere Delikte ausgesprochen wurden, haben ihn nicht davon abgehalten, weitere Vergehen zu begehen», hält Gasser fest.

Sieger einer Schlägerei

Was beim Generalstaatsanwalt sicher keine Punkte gebracht hat, war auch das Verhalten des Beschuldigten während der Anhörung. «Er zeigte keine Reue oder Schuldbewusstsein. Vielmehr prahlte er damit, seine Widersacher besiegt zu haben», schliesst der Strafbefehl.

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