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Gefängnisstrafe für Neujahrs-Messerstecher

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Autor: Pascal Jäggi

FreiburgEin Streit am tamilischen Neujahrsfest 2007 hätte beinahe in einer Tragödie mit einem Toten geendet (FN vom 27. November). Eine Schlägerei zwischen Vater und Sohn einerseits sowie einer Gruppe junger Leute andererseits artete völlig aus. Der Vater stach insgesamt viermal auf einen Kontrahenten ein.

Für den Verteidiger des Täters stand fest, dass dieser sonst unauffällige Mann die «dümmste Tat seines Lebens begangen hat». Gemeint hat Stefano Fabbro damit nicht die eigentliche Messerstecherei, die sich vor dem Festsaal St. Leonhard ereignet hat, sondern, dass sein Klient vom Fest nach Hause gefahren war, um sich ein Messer zu besorgen. Als Motiv dafür sah er einen vorangegangenen Streit des Sohnes mit einer anderen Gruppe. Der Vater habe ihn schützen wollen, führte der Verteidiger aus. Er forderte eine Strafe auf Bewährung, schuldig sei sein Mandant der schweren Körperverletzung und des Raufhandels.

Der Substitut der Staatsanwaltschaft, Laurent Moschini, fügte diesen Delikten eine versuchte eventualvorsätzliche Tötung an. Er sprach sich für eine teilbedingte Gefängnisstrafe aus. Von 36 Monaten sollte der Messerstecher 12 hinter Gittern verbringen. Laurent Moschini hielt eine Liebesgeschichte, die sich zwischen dem Opfer und der Tochter des Täters ereignet hatte, für das Motiv des Vaters. Ein «Ehrenverbrechen» sei die Tat gewesen. Der Vater habe gezielt diesen und keinen anderen Kontrahenten angegriffen, weil er sich rächen wollte.

Stefano Fabbro hielt dagegen, dass sein Mandant das Opfer nach diesem Ereignis in Ruhe gelassen hatte, auch als die Tochter zu ihm zog. Selbst als sie Suizid beging, sei der Vater nicht ausgerastet. Überhaupt sei sein Mandant ein friedliebender Mensch, einer, der fleissig arbeitet und noch nie negativ aufgefallen war (ausser einer Verurteilung wegen Drohung gegen das spätere Opfer im Jahr 2005).

«Heroische Verteidiger»

Als zweiter Akteur war auch der Sohn der einfachen Körperverletzung angeklagt. Er soll zwei weitere Kontrahenten mit einem spitzen Gegenstand verletzt haben. Laurent Moschini sprach sich für eine Geldstrafe aus. Seine Verteidigerin, Catherine Python, sah in ihm bloss einen Verteidiger seines Vaters. Er sei diesem zu Hilfe geeilt, eine Waffe habe er nicht benutzt. Entsprechend forderte sie einen Freispruch.

Auch das Opfer stand wegen Raufhandels vor Gericht, die Staatsanwaltschaft sah es aber als erwiesen an, dass dieses sich nach der Messerattacke nicht daran hat beteiligen können. Gegen zwei weitere Tamilen aus der Gruppe hielt Moschini den Vorwurf des Raufhandels aber aufrecht. Ihre Verteidiger, Theo Studer und André Fidanza, stellten die beiden als heroische Retter des Angegriffenen dar und verlangten Freisprüche. Mit ihrer Darstellung stützten sie die These des Substituts der Staatsanwaltschaft, hielten sie doch den Streit zwischen der Familie und dem Opfer als Grund für die Attacke. Ihre Mandanten hätten davon nichts gewusst.

Brutale Attacke

Das Gericht unter dem Vorsitz von Jean-Marc Sallin hielt die These des Racheakts für richtig und folgte dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft vollumfänglich. Ein Jahr wird der Täter in Gefangenschaft verbringen (er darf aber seiner Arbeit nachgehen), der Rest wird für fünf Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Sallin unterstrich den gezielten und brutalen Charakter der Attacke (eine Wunde war zwölf Zentimeter tief). «Das Strafmass mag für eine versuchte eventualvorsätzliche Tötung mild erscheinen, doch müssen die besonderen Umstände beachtet werden», erklärte er. So folgte die Verhandlung fast vier Jahre nach dem Tattag und es gingen keine Anzeigen ein. «Wir waren nahe dran, eine Strafe von vier oder fünf Jahren auszusprechen, doch die Umstände liessen es nicht zu», begründete Jean-Marc Sallin.

Der Sohn wurde zu 90 Tagessätzen à 10 Franken verurteilt. Er habe dem Vater nicht nur geholfen, sondern aktiv an der Schlägerei teilgenommen, so Sallin. Die drei anderen wurden freigesprochen. Sie waren für das Gericht klar die Opfer.

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