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Gegen Blockade des Fördersystems für die grüne Stromproduktion

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Autor: walter buchs

freiburg Anfang Dezember hatten CVP-Grossrat Moritz Boschung aus Düdingen und SVP-Grossrätin Katharina Thalmann aus Murten ein Motion eingereicht mit dem Ziel, dass das System kostendeckender Einspeisevergütung (KEV) von grünem Strom nicht bereits nach wenigen Monaten wegen ausgeschöpfter Mittel blockiert wird. Nach der Annahme der Motion, die vom Grossen Rat als dringlich erklärt wurde (FN vom 6. Dezember), soll der Kanton Freiburg mit einer Standesinitiative eine Erhöhung der Bundesbeiträge verlangen.

In der soeben veröffentlichten Antwort empfiehlt der Staatsrat dem Grossen Rat die Motion, die in der kommenden Woche vom Kantonsparlament behandelt wird, anzunehmen. Mehr noch: Er unterbreitet dem Grossen Rat einen konkreten Vorschlag zur Änderung des Energiegesetzes des Bundes mit dem Antrag, auch den Inhalt der kantonalen Initiative an die Bundesbehörden gutzuheissen.

Förderung der Photovoltaik

Die Motionäre hatten festgestellt, dass der im KEV-Fonds vorgesehene Beitrag zur Förderung von Photovoltaik-Anlagen Ende Oktober bereits praktisch ausgeschöpft war. Am Montag dieser Woche hatte das Bundesamt für Energie bekanntgegeben, dass Gesuche zur Unterstützung neuer Sonnenenergieanlagen auf eine Warteliste kommen und vorläufig nicht behandelt werden (FN vom 3. Februar). In Übereinstimmung mit den Motionären stellt der Staatsrat fest, dass die photovoltaische Energieerzeugung eine kostenaufwändige Technologie ist, die nach dem heutigen Stand der Technik nicht wettbewerbsfähig ist. Sie weise aber ein grosses Entwicklungspotenzial auf.

Die Kantonsregierung ist deshalb der Meinung, dass eine Verdoppelung des Förderanteils zu Gunsten der Photovoltaik vernünftig wäre. Dies würde die Umsetzung der energiepolitischen Ziele des Bundes nicht beeinträchtigen.

Finanziert wird die kostendeckende Einspeisevergütung von grünem Strom heute durch einen Zuschlag pro Kilowattstunde (kWh) zu Lasten der Stromverbraucher. Der Staatsrat ist der Meinung, dass der vorgesehene Maximalzuschlag von 0,6 Rp./kWh nicht erhöht werden soll. Im Moment wird ein Zuschlag von 0,45 Rp./kWh erhoben.

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