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Gegen Systemwechsel bei Kitas

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Der Staatsrat ist der Ansicht, dass die Einführung von Betreuungsgutschriften für die familienergänzende Tagesbetreuung von Kindern grundsätzliche Fragen aufwirft und dass der Nutzen eines solchen Systemwechsels ungewiss ist. Dies schreibt er in seiner Antwort auf eine entsprechende Motion der Grossrätinnen Julia Senti (SP, Murten) und Susanne Schwander (FDP, Kerzers).

Für die beiden Parlamentarierinnen würde die Einführung eines solchen neuen Systems den Familien ermöglichen, die Kinder am Ort ihrer Wahl betreuen zu lassen, in der Nähe ihres Arbeitsortes, Arbeitswegs oder Wohnorts. Die Kantonsregierung teilt diese Ansicht nicht und empfiehlt die Motion zur Ablehnung.

Flexible Lösungen?

Der Staatsrat räumt ein, dass das im Vorstoss vorgeschlagene System Auswirkungen auf die gleichmässige Verteilung des Angebots im Kanton habe, ebenso auf die Steuerungsmöglichkeiten, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die soziale Integration der Kinder, die Förderung der Chancengleichheit und möglicherweise auch auf das Genehmigungs- und Aufsichtssystem.

Die Einführung von Betreuungsgutschriften würde aber eine vollständige Überarbeitung der familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen erfordern, so der Staatsrat weiter. Auch hätten nicht alle Einrichtungen die gleichen Betriebskosten, und ihre Tagespreise könnten nicht verglichen werden. Es bestünde die Gefahr einer Ungleichbehandlung.

Fonds gebildet

Die Kantonsregierung weist auch darauf hin, dass es bereits flexible Lösungen gibt. Mit dem aktuellen System können die Eltern nämlich in einigen Gemeinden einen anderen Anbieter auswählen, und die Gemeinden verfügen auch über Einzelvereinbarungen mit Einrichtungen, die Kinder betreuen. Zudem hält der Staatsrat fest, dass er im Rahmen der Steuerreform einen Fonds gebildet hat, mit dem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden soll. Dieser Fonds ermögliche ab dem kommenden Jahr die Entwicklung von innovativen Betreuungsmodellen, namentlich die Eröffnung von Krippenplätzen an strategischen Orten des Kantons. Schliesslich würden auch die Arbeiten im Rahmen des Projekts zur Aufgabenentflechtung zwischen Kanton und Gemeinden derzeit vorsehen, dass die entsprechenden Kompetenzen vom Staat an die Gemeinden übertragen werden. Eine solche Übertragung scheint sich gemäss der Kantonsregierung nicht mit der Einführung von Betreuungsgutschriften vereinbaren zu lassen. Denn diese müssen – um effizient zu sein – auf dem gesamten Kantonsgebiet auf der Basis der Freizügigkeit funktionieren können.

Gemäss dem Verband Kinderbetreuung Schweiz gebe es hierzulande übrigens keine umfassende Studie zu den verschiedenen Finanzierungsformen der familienergänzenden Betreuung sowie den Auswirkungen von elterlichen Subventionssystemen mit Wahlfreiheit, wie der Staatsrat in seiner Antwort weiter betont. Der Verband Kinderbetreuung stehe Betreuungsgutschriften zurzeit allerdings ebenfalls kritisch gegenüber.

Motionärinnen enttäuscht

«Ich bin schon leicht enttäuscht über diese Antwort des Staatsrats», sagte Julia Senti auf Anfrage gegenüber den FN. «Die Kantonsregierung ist offenbar nicht bereit, etwas Neues auszuprobieren.» Dies wäre aber dringend nötig, wenn eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie erreicht werden sollte. Namentlich vermisse Senti in der Antwort der Regierung einen ausführlichen Vergleich mit entsprechenden Erfolgsmodellen in anderen Kantonen. Sie werde mit Schwander die Motion jedenfalls sicher nicht zurückziehen.

«Der Staatsrat ist offenbar nicht bereit, etwas Neues auszuprobieren.»

Julia Senti

Grossrätin (SP, Murten)

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