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Gegen Volkswahl des Ammanns

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Gegen Volkswahl des Ammanns

Der Staatsrat empfiehlt einen Vorstoss zur Ablehnung

Die Freiburger Regierung will nicht, dass der Ammann in Gemeinden mit einem Generalrat vom Volk gewählt werden kann. Sie empfiehlt deshalb dem Grossen Rat, eine Motion des FDP-Kantonalpräsidenten abzulehnen.

Grossrat Charly Haenni (FDP, Vesin) hat seinen Vorstoss kurz nach der Syndic-Wahl in der Stadt Freiburg eingereicht, die bekanntlich vom Gemeinderat und nicht vom Volk vorgenommen worden ist. Der Ruf nach einer Volkswahl war damals nach der «Zangengeburt» nicht zu überhören.

Charly Haenni möchte, dass eine Volkswahl des Ammanns nur in Gemeinden mit mehr als 600 Einwohnern und mit einem Generalrat möglich wäre. Dabei hätte der Generalrat zu entscheiden, ob der Ammann weiterhin vom Gemeinderat oder neu vom Volk gewählt werden soll. Seiner Ansicht nach würde die Stellung des Ammanns durch eine Volkswahl gefestigt und legitimiert. Er ist überzeugt, dass das Amt an Bedeutung gewinnt.

In seiner Antwort erinnert der Staatsrat daran, dass sich der Verfassungsrat gegen eine Volkswahl ausgesprochen hat. Er gibt aber zu verstehen, dass Korrekturen am Wahlverfahren vorgenommen werden könnten, um zu vermeiden, dass es wie in der Stadt Freiburg zu mehr als zehn Wahlgängen kommt.

Laut Staatsrat sieht das heutige Gesetz vor, dass beim dritten Wahlgang das relative Mehr genügt. Dennoch weise das System zwei Schwachpunkte auf: «Das Gesetz gibt keine Antwort auf die Frage, ob nicht gewählte Kandidaten für die folgenden Wahlgänge ausscheiden, und wenn ja, nach welchen Kriterien», schreibt der Staatsrat. Auch sei die Frage im Falle der Stimmengleichheit nicht geregelt.

So verweist er auf Regelungen, wie sie bei andern Wahlen vorgesehen sind: Die Zahl der Kandidaten darf im zweiten Wahlgang nicht grösser sein als die doppelte Zahl der noch zu besetzenden Sitze. Oder die Kandidaten mit der jeweils geringsten Stimmenzahl scheidet nach und nach aus. Und bei der Stimmengleichheit könnte das Los – Oberamtmann als Glücksfee – entscheiden, wie dies z.B. bei den Gemeinderatswahlen der Fall sei.

Der Staatsrat verspricht deshalb, dem Grossen Rat im Rahmen der Teilrevision des Gemeindegesetzes (2005) Lösungen vorzuschlagen. Er wehrt sich jedoch gegen die Einführung einer Volkswahl. Seiner Ansicht nach sollte die Volkswahl nicht davon abhängen, ob eine Gemeinde einen Generalrat besitzt oder nicht. Auch die Einwohnerzahl sollte nicht als Kriterium herangezogen werden. Auch kann er sich kaum vorstellen, dass ein Ammann nach dem Majorz-, der Gemeinderat jedoch nach dem Proporzsystem gewählt würde. Zudem erinnert er daran, dass der Ammann von Gesetzes wegen ein Primus inter Pares sei. Seine Aufgabe bestehe v.a.im Vorsitz der Gemeinderatssitzungen.

Zahl der Generalräte soll bleiben

Der Staatsrat empfiehlt auch die Motion der Stadtfreiburger Grossräte Denis Boivin (FDP) und François Weissbaum (Öffnung) zur Ablehnung. Sie möchten keine Generalräte mehr mit mehr als 50 Mitgliedern. Gemäss heutigem Gesetz können Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern einen Generalrat mit 80 Mitgliedern einführen. Gegenwärtig trifft dies nur für die Stadt Freiburg zu.

In seiner Antwort hält der Staatsrat fest, dass das Gemeindegesetz im Jahre 1999 revidiert und den Gemeinden in diesem Bereich eine grössere Autonomie eingeräumt worden sei. So können die Gemeinden schon heute die Zahl der Generalräte zwischen 30 und 80 festlegen. «Der Generalrat der Stadt Freiburg verfügt somit über die nötigen rechtlichen Mittel, um seine Mitgliederzahl von 80 auf 50 oder sogar noch weniger zu reduzieren, ohne dass das Gesetz geändert werden muss», begründet die Regierung ihre ablehnende Haltung. az

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