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Gegen wilde Öffnung des Strommarktes

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Gegen wilde Öffnung des Strommarktes

FEW intervenieren beim Bundesrat

Die FEW müssen ihr Netz der Watt Suisse zur Verfügung stellen, damit dieser Energielieferant die Migros-Betriebe in Estavayer und Courtepin mit Strom versorgen kann. So hat das Bundesgericht entschieden. Die FEW wehren sich nun beim Bundesrat gegen diesen Entscheid.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Die Freiburgischen Elektrizitätswerke (FEW) haben beim Bundesrat eine ausserordentliche Bewilligung verlangt, damit sie ihr Netz nicht ungeregelt öffnen müssen. «Wir befürworten indessen eine auf nationaler Ebene geregelte Öffnung und fordern den Bundesrat auf, die Situation der gesamten Elektrizitätswirtschaft bis zum Inkrafttreten einer Verordnung zur Marktöffnung zu klären», sagt FEW-Generalsekretär Benoît Revaz gegenüber den FN. «Die Bundesbehörden müssen sich entscheiden, welche Zukunft sie diesem wichtigen Wirtschaftszweig bieten wollen», fügt er bei und erinnert daran, dass das Schweizer Volk am 22. September 2002 eine Öffnung des Strommarktes abgelehnt hat.

Negative Folgen für FEW?

Laut Revaz ist der freiburgische Elektrizitätsmarkt nach dem Urteil des Bundesgerichts ungeregelt geöffnet. Seiner Ansicht nach sind die Folgen, welche diese wilde Öffnung für die FEW und die andern Stromanbieter des Kantons haben könnte, kaum abschätzbar. Er kann sich aber vorstellen, dass europäische Stromanbieter nun im Kanton Freiburg tätig werden und mit Dumpingpreisen den FEW schaden könnten. Er schliesst dabei auch negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt nicht aus. «Wir möchten nicht, dass der Kanton Freiburg zu einem Versuchsgelände für grosse europäische Stromakteure wird», begründet Revaz die Intervention beim Bundesrat weiter.

Die Wettbewerbskommission Weko hat am 5. März 2001 festgestellt, dass die FEW im Kanton Freiburg eine Monopolstellung ausüben und diese missbrauchen, wenn sie sich weigern, ihr Netz der Watt Suisse SA zur Verfügung zu stellen. Laut FEW ist ihre dominierende Stellung aber nicht spezifisch für den Kanton Freiburg, sondern trifft für die gesamte schweizerische Elektrizitätswirtschaft zu. Sie geben zudem zu verstehen, dass ihre Strompreise zu den niedrigsten in der Schweiz gehören. Als ungerecht empfinden sie auch die Tatsache, dass mit dem Urteil des Bundesgerichts nur der Freiburger Markt und das FEW-Netz geöffnet wird, ohne das Recht zu erhalten, ihrerseits Energie über andere Stromnetze verkaufen zu können. «Wir haben kein Recht auf Gegenseitigkeit», fügt Revaz hinzu.

Zur Geschichte

Die FEW weigern sich, ihr Netz ab dem 1. Januar 2000 der Watt Suisse SA zur Verfügung stellen, damit dieses Elektrizitätsunternehmen die Migros-Produktionsbetriebe in Estavayer (Elsa) und Courtepin (Micarna) mit Strom beliefern kann. Gegen diese Weigerung reichen Watt Suisse SA und der Migros-Genossenschaftsbund anfangs 2000 eine Klage bei der Weko ein. Nach einer Untersuchung kommt die Weko zum Schluss, dass die FEW ihre Monopolstellung missbrauchen und deshalb das Kartellgesetz verletzen. Auch die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen (Reko) teilt die Ansicht der Weko. Am 17. Juni 2003 lehnt das Bundesgericht die Beschwerde der FEW ab. Dies bedeutet, dass der freiburgische Markt und das FEW-Netz ab sofort und ohne Gegenseitigkeit geöffnet werden, d.h. ohne dass die FEW Energie auf andere Netze verkaufen können. Deshalb haben die FEW am 19. August 2003 beim Bundesrat eine ausserordentliche Bewilligung verlangt, obwohl sie noch nicht in Besitz der Urteilsbegründung des Bundesgerichts sind. Der Bundesrat ist die nun die letzte Instanz, die die FEW in diesem Verfahren anrufen können. Die Bundesbehörden sollen nun die Situation beurteilen.

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