Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Gegen wilde Öffnung

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Wenn die Watt Suisse SA den Migros- Betrieben Elsa in Estavayer und Micarna in Courtepin Strom liefern und dabei das FEW-Netz benützen kann, soll dies die Ausnahme bilden. Mit dem neuen Gesetz erhalten die Freiburgischen Elektrizitätswerke und die andern Freiburger Unternehmen, die Strom verteilen, ein Exklusivrecht, dies zumindest bis zum Zeitpunkt eines neuen Bundesgesetzes über die Öffnung des Strommarktes. Und dies kann noch einige Jahre dauern.

Ein Service public

Mit dem Gesetz soll die Stromversorgung im Kanton Freiburg als Service public gewährleistet werden. Nachdem das Schweizer Volk das Gesetz über die Öffnung des Strommarktes abgelehnt hat, soll so verhindert werden, dass es im Kanton Freiburg zu einer wilden Öffnung dieses Marktes kommt, wie am Dienstag mehrmals betont wurde. Weil die Stromversorgung als Service public deklariert wird, soll sie künftig – jedenfalls bis ein neues Bundesgesetz in Kraft ist – nicht unter das eidgenössische Kartellgesetz fallen.

Charles-Antoine Hartmann (CVP, Freiburg) untermauerte dies, indem er den Freiburger Stromverteilern das Exklusivrecht gewährte. Dagegen wehrte sich niemand im Saal. CSP-Sprecher Michel Monnet meinte gar, dass die Verankerung des Exklusivrechts der einzige wichtige Gesetzesartikel sei.
Dank diesem Gesetz kann der Staatsrat die Netzgebiete den Freiburger Unternehmen zuteilen, dies mittels eines Leistungsauftrages. Die SP wollte, dass die Zuteilung mittels Konzessionen vorgenommen werde, was aber vom Rat klar abgelehnt wurde.

Meistgelesen

Mehr zum Thema