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Gegenseitige Klagen

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Autor: Imelda ruffieux

TafersKeine leichte Aufgabe für Gerichtspräsident Peter Rentsch: Er hatte am Dienstag am Bezirksgericht Sense den Fall von zwei Parteien zu beurteilen, die sich gegenseitig angeschuldigt hatten.

So hatte ein Mann eine Frau wegen falscher Anschuldigung verklagt und im Gegenzug hatten diese Frau und ihr Ehemann gegen ihn eine Klage wegen Beschimpfung eingereicht. Die Situation war verworren und die Emotionen gingen hoch. Deshalb war es für den Polizeirichter zeitweise nicht einfach, zu Wort zu kommen. Trotzdem versuchte er, die Parteien vor der Sitzung zu einer Einigung zu bewegen, was ihm schliesslich auch gelang.

Anzügliche Bemerkungen

Was genau geschehen war, lässt sich nicht mehr genau eruieren – zu widersprüchlich sind die Aussagen der beiden Parteien. Offensichtlich hatte der im Sensebezirk tätige Unternehmer einer Kundin im Beisein ihres Mannes bei der Übergabe einer Offerte mehrfach anzügliche Bemerkungen gemacht. Dieser gab bei der Befragung an, lediglich einen lockeren Spruch fallen gelassen zu haben, und zwar in Anlehnung an das Kirchenlied «Maria zu lieben, ist allzeit mein Sinn». Er habe nie etwas mit der Frau gehabt, alles andere sei erlogen. Wochen später war es zwischen dem Ehemann und dem Unternehmer zu einem Gespräch gekommen, das ausartete und zu Beschimpfungen führte.

Eigentlich eine Bagatelle

Erschwerend kommt hinzu, dass der besagte Vorfall gar nicht Gegenstand der Verhandlung war, da die Frau erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist Klage wegen sexueller Belästigung eingereicht hatte.

Der Gerichtspräsident zeigte Verständnis für die verletzten Gefühle, doch machte er den Parteien klar, dass der Fall eigentlich eine Bagatelle sei. «Wenn Sie Ihre Klage zurückziehen, dann können wir das Verfahren einstellen.» Sein Vorschlag einer gegenseitigen Entschuldigung stiess nicht auf Gegenliebe. Man einigte sich aber am Schluss – wenn auch widerwillig -, die Klagen zurückzuziehen und die Sache auf sich beruhen zu lassen.

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