Gar nichts hält das Komitee «für eine gerechte Steuerrückerstattung für alle» vom Gegenvorschlag des Staatsrates. Bei einer Ablehnung der Initiative tritt eine Revision des Gesetzes über den Finanzhaushalt in Kraft. Demnach kann der Grosse Rat bei einem ausgesprochen hohen Überschuss eine Steuersenkung beschliessen, vor allem im Bereich der Familienbesteuerung. Dies ist aber nur der Fall, wenn der Überschuss der Laufenden Rechnung mindestens vier Prozent der Ausgaben und der Überschuss beim Kantonssteuerertrag mindestens sechs Prozent des budgetierten Ertrages ausmacht. «Ich zahle jedem ein Bier, wenn er in der Vergangenheit ein Jahr findet, an dem dies eingetroffen wäre», versprach David Bonny. az
- Freiburg/Strassburg
- 18.04.2024
- Paid Post
- 18.04.2024
Der Freiburger Alain Chablais wird im Herbst sein neues Amt als Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte antreten. …