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Gegnerschaft verzichtet auf Beschwerde gegen Blue-Factory-Abstimmung

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Das Abstimmungsergebnis zur Kapitalerhöhung der Bluefactory Fribourg-Freiburg AG bleibt gültig. Das Referendumskomitee wird es nicht vor Gericht anfechten. Es fordert aber den Rücktritt des Verwaltungsratspräsidenten.

Mit 50,5 zu 49,5 Prozent hat das Freiburger Stimmvolk am 13. Juni hauchdünn Ja gesagt zur Kapitalerhöhung der Betreibergesellschaft des Innovationsquartiers Blue Factory. Es ging dabei um den kantonalen Anteil von 25 Millionen Franken, der es zusammen mit den 25 Millionen Franken der Stadt Freiburg ermöglichen soll, die ersten Neubauten auf dem Gelände zu finanzieren.

Dieser Volksentscheid wird nun auch vom parlamentarischen Referendumskomitee nicht mehr infrage gestellt. Es hat in einem Communiqué bekannt gegeben, dass es nicht beim Kantonsgericht gegen das Abstimmungsresultat rekurriert. 

Das Referendumskomitee hatte schon vor der Abstimmung erwogen, deren Verschiebung zu verlangen. Es hatte dann aber gesagt, dass es eine eventuelle Anfechtung vor Gericht erst nach dem Urnengang prüft. Davon sieht es nun ab und akzeptiert den Volksentscheid.

Drei störende Punkte

Als Grund für eine mögliche Beschwerde gaben die Grossräte, welche das parlamentarische Finanzreferendum ergriffen hatten, drei Punkte an. Sie kritisierten, dass die Website der Bluefactory Fribourg-Freiburg AG mit einem Link auf die Website des Unterstützungskomitees verwies. Weiter prangerten sie an, dass der Verwaltungsratspräsident Jacques Boschung in einem Streitgespräch in der Zeitung «La Gruyère» gesagt hatte, bei einem Nein müsste die Gesellschaft Konkurs anmelden. Diese Behauptung sei nie erhärtet worden. Schliesslich erwähnten die Grossräte einen Leserbrief Boschungs in der «Liberté», in dem sich dieser in einer «unangebrachten Wortwahl» geäussert hätte. 

Auf diese Vorwürfe ging der Staatsrat in einem Rechtsgutachten ein (siehe Kasten), welches zwar einige problematische Punkte hervorhob, aber nicht die Gültigkeit der Abstimmung infrage stellte. Das Referendumskomitee anerkennt in seiner Mitteilung die vermittelnde Rolle des Staatsrats. Dieser hatte das Gutachten weitergeleitet, und Staatsrat Olivier Curty (Die Mitte) habe sich mit den Gegnern der Vorlage getroffen, um einen konstruktiven Dialog aufzubauen.

Das Referendumskomitee schreibt weiter, es wolle die Unternehmen nicht bestrafen, die bereit seien, die Arbeiten an den Gebäuden in Angriff zu nehmen.

Zwei Forderungen

Die Grossräte verlangen aber, dass an der Spitze der Bluefactory Fribourg-Freiburg AG eine Person steht, welche vereint statt spaltet. Deshalb sei Jacques Boschung nicht mehr der geeignete Verwaltungsratspräsident.

Zudem verweisen die Grossräte auf einen parlamentarischen Auftrag, den sie letzte Woche eingereicht haben. Gemäss diesem soll anstelle des heute zweigeteilten Aktionariats zwischen dem Kanton und der Stadt in Zukunft der Kanton Mehrheitsaktionär werden oder seine Aktien verkaufen.

Gutachten

Der Präsident darf sich als Privatperson äussern

Die vom parlamentarischen Referendumskomitee geäusserten Vorwürfe betreffend die Verlinkung der Blue-Factory-Website auf jene des Unterstützungskomitees und die Äusserungen von Verwaltungsratspräsident Jacques Boschung in einem Streitgespräch und einem Leserbrief hat der Staatsrat in einem Rechtsgutachten untersuchen lassen. Dieses wurde von zwei kantonalen Dienstchefs verfasst: jenem des Gesetzgebungsdienstes und jenem für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen.

Darin halten sie fest, dass bei Abstimmungen Gesellschaften, die vom Staat abhängen, zur Zurückhaltung verpflichtet sind. Dies gelte aber nicht für Privatpersonen. So dürfe sich die Bluefactory Fribourg-Freiburg AG in vorliegendem Fall zwar äussern, weil sie durch die Abstimmung direkt betroffen ist. Es sei auch nicht grundsätzlich zu kritisieren, wenn sie einen Link zum Ja-Komitee schaltet. Irreführend sei aber die Bemerkung, dass man dort alle Informationen über die Abstimmung finde. Dies sei nicht der Fall, da die Gegnerschaft da nicht zu Wort kommt.

Dass sich der Verwaltungsratspräsident in einem Leserbrief und einem Streitgespräch öffentlich für ein Ja zur Kapitalerhöhung ausgesprochen hat, ist gemäss dem Gutachten auch statthaft, weil er als Privatperson das Recht auf freie Meinungsäusserung hat. Heikel ist gemäss den beiden Dienstchefs einzig Boschungs Aussage, dass die Gesellschaft bei einem Nein hätte Konkurs anmelden müssen. Wenn er sich im Namen seiner Gesellschaft äussert, müsse diese Aussage korrekt sein. Spricht er als Privatperson, betreffe das nur ihn selber. Das Rechtsgutachten selber geht nicht darauf ein, ob der Sachverhalt korrekt ist oder nicht. Wenn etwas nicht korrekt wäre, würde es am Staat liegen, zu intervenieren, um die korrekte Information der Bürger zu garantieren.

Im Leserbrief habe Boschung geschrieben, er werde ein klares Ja in die Urne legen. Dies zeige deutlich auf, dass es sich nicht um eine offizielle, sondern um eine persönliche Stellungnahme handelt, schliesst das Gutachten. uh

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