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Prozess wegen Gehilfenschaft zu brutalem Raubüberfall

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Die Verhandlung vor dem Strafgericht des Sensebezirks fand in Abwesenheit des Angeklagten und der Staatsanwältin statt.
Aldo Ellena/a

Ein 27-jähriger Mann soll zwei Komplizen einen Tipp gegeben haben, der zu einem brutalen Raubüberfall führte. Vor Gericht kritisierte sein Verteidiger das Vorgehen der Staatsanwaltschaft scharf.

Vergangenen Frühling verurteilte das Strafgericht des Sensebezirks zwei Männer wegen eines Raubüberfalls (die FN berichteten). Nun hat die Polizeirichterin über einen mutmasslichen Komplizen der beiden zu urteilen; am Donnerstag wurde sein Fall vor Gericht verhandelt. Der Beschuldigte, ein 27-jähriger Albaner, der sich zurzeit in seiner Heimat aufhält, konnte dem Prozess wegen eines positiven Corona-Tests nicht beiwohnen. Er wurde von der Polizeirichterin dispensiert, weshalb die Verhandlung trotz seiner Abwesenheit stattfinden konnte.

In dubio pro reo

Der amtliche Verteidiger des Beschuldigten, Elmar Wohlhauser, baute sein Plädoyer auf dem strafrechtlichen Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» (in dubio pro reo) auf. Gemäss diesem Prinzip hat nicht der Angeklagte seine Unschuld, sondern der anklagende Staat dessen Schuld zu beweisen. Im Fall des 27-jährigen Beschuldigten fehlt ein direkter Nachweis seiner Beteiligung am Raubüberfall. Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage vor allem auf Indizien in den von den beiden verurteilten Räubern gemachten Aussagen.

Die beiden waren in der Nacht auf den 2. April 2019 in ein Wohnhaus in Bösingen eingebrochen. Von einer dritten Person – nach Lesart der Staatsanwaltschaft handelt es sich um den 27-jährigen Beschuldigten – hatten sie den Tipp erhalten, dass der Besitzer des Hauses darin rund 100’000 Franken in einem Safe aufbewahrte. Laut dem Tippgeber handelte es sich beim Opfer um einen alleinstehenden alten Mann, der viel trinke und während dem Einbruch tief und fest schlafen würde. Sollte er doch aufwachen, planten die Täter, ihn mit Kabelbindern zu fesseln.

Mit Brecheisen niedergestreckt

Der Einbruch verlief nicht nach Plan: Der Hausbesitzer erwachte, als die zwei Männer – mit Sturmhauben maskiert – in das Haus eindrangen. Zudem war er nicht alleine, seine Lebenspartnerin und deren Sohn schliefen ebenfalls im Haus. Dank dem beherzten Eingreifen des Sohnes konnte einer der Einbrecher überwältigt und bis zum Eintreffen der Polizei in Schach gehalten werden, dem zweiten Täter gelang die Flucht. Zuvor hatte er den Hausbesitzer mit einem Brecheisen niedergestreckt. Am darauffolgenden Tag wurde er von der Polizei festgenommen.

Gegenüber der Polizei nannten die beiden Täter den Namen des Tippgebers nie, die Ermittler schlossen jedoch aufgrund ihrer Aussagen und weiterer Indizien auf den 27-jährigen Beschuldigten. Verteidiger Elmar Wohlhauser warnte davor, den beiden Verurteilten Glauben zu schenken und wies auf Unstimmigkeiten in ihren Aussagen hin: «Es handelt sich um Berufsverbrecher.»

Dass der Beschuldigte bereits in der Umgebung des Tatorts gearbeitet und sich vielleicht sogar im Haus des Opfers aufgehalten hatte, möge zwar sein, reiche aber in keinem Fall für eine Verurteilung, so Wohlhauser. Er wies darauf hin, dass der Tipp genauso gut auch von einer vierten aktenkundigen Person hätte kommen können, auf welche die von der Staatsanwaltschaft genannten Indizien ebenso zutreffen.

Bestätigt sehen wollte Wohlhauser dies durch ein Urteil des Zwangsmassnahmengerichts. Dieses hatte im Herbst 2019 ein Gesuch der Staatsanwaltschaft um Untersuchungshaft für den Beschuldigten mit einer ähnlichen Begründung abgelehnt. «Auch fünf Einvernahmen später ist nichts Neues dazugekommen», so Wohlhauser.

Staatsanwältin fehlte

Die Staatsanwaltschaft, die auf eine Teilnahme an der Verhandlung verzichtet hatte, beantragt eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie einen Landesverweis. In dieser milden Forderung – immerhin handelt es sich um Gehilfenschaft zu einem Raub – und der Absenz der zuständigen Staatsanwältin sah Verteidiger Wohlhauser einen weiteren Beweis dafür, dass die Anklage auf tönernen Füssen steht. Er verlangte deshalb einen Freispruch für seinen Mandanten. Das Urteil von Polizeirichterin Pascale Vaucher Mauron wird am Freitag erwartet.

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