Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Gekauft, aber nicht bezahlt

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Gekauft, aber nicht bezahlt

27-jähriger Mann verurteilt

Am Strafgericht Sense ist gestern ein Mann wegen Veruntreuung und gewerbsmässigen Betrugs zu drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Er hatte bei Baufirmen Material bezogen ohne zu bezahlen und die Ware dann weiterverkauft.

Von IMELDA RUFFIEUX

Der heute 27 Jahre alte Mann hat seine betrügerischen Geschäfte bereits von Oktober 2002 bis April 2003 getätigt, teils im Sensebezirk, teils in anderen Baumaterial-Geschäften im Kanton Freiburg. Er war jeweils ähnlich vorgegangen, indem er sich als Inhaber einer eigenen Firma ausgab. Er bezog Baumaschinen, Geräte und anderes Material, zahlte in einigen Fällen eine Anzahlung, liess aber dann nichts mehr von sich hören.

Einbruch erfunden

Bei einem Sensler Unternehmen belief sich der geschuldete Betrag schliesslich auf über 19 000 Franken. Bei einem anderen bestellte er eine Spezialmaschine und borgte sich bis zu deren Auslieferung einen Ersatzapparat. Als er schliesslich in Besitz beider Geräte war, gab er an, Opfer eines Einbruchs geworden zu sein, weswegen er die geborgte Maschine nicht mehr zurückgeben könne.

Die Diebstahl-Geschichte tischte er auch in einem weiteren Fall auf. Dort tauchte er in Militärkleidern auf, um einen seriösen Eindruck zu vermitteln, und erzählte dem Inhaber, dass er dringend für eine offene Baustelle Material brauche, um den Auftrag trotz des vermeintlichen Diebstahls beenden zu können.

Die vier Straf- und Zivilkläger machten gestern vor dem Strafgericht Sense unter der Leitung von Gerichtspräsident Reinold Raemy Forderungen von insgesamt über 40 000 Franken (plus Zinsen) geltend. Die Ermittlungen von Polizei und Untersuchungsbehörden hatten ergeben, dass der Mann die Geräte schon kurz nach dem Erwerb weiterverkauft hatte, um zu Geld zu kommen.

Der Angeklagte zeigte sich vor dem Gericht geständig und reuevoll. Er gab an, dass er am Anfang wirklich ein eigenes Geschäft habe aufbauen wollen. Mit der Zeit sei aber das Geld knapp geworden, so dass er die Geschäfte einzig zu dem Ziel tätigte, zu neuem Material zu kommen.

Schlussstrich gezogen

Nachdem seine Taten aufgedeckt wurden, zog der Mann allem Anschein nach einen Schlussstrich. Er versuchte, sein Leben in den Griff zu bekommen, verbüsste eine früher verhängte Gefängnisstrafe, gründete eine Familie und suchte nach Wegen, seinen inzwischen auf rund 80 000 Franken angewachsenen Schuldenberg zu tilgen. Unterstützung bekam er dabei von seinen Brüdern.

Er sei auf Arbeitssuche, lebe aber derzeit von der Sozialhilfe, sagte er aus. «Ich habe in den letzten Jahren viele Dummheiten und Fehler gemacht.» Seit er eine eigene Familie habe, sei ihm bewusst geworden, dass der eingeschlagene Weg falsch gewesen sein. Er anerkannte die Forderungen der vier Zivilkläger und erklärte, dass er bereit sei, seinen Verpflichtungen in kleinen Raten nachzukommen.

Bedingte Gefängnisstrafe

Das Gericht anerkannte seine Bemühungen und verurteilte ihn wegen Veruntreuung (für den Fall des unter falschen Voraussetzungen gemieteten Geräts) und gewerbsmässigen Betrugs zu einer bedingten Gefängnisstrafe von drei Monaten, mit einer Probezeit von fünf Jahren. Dies ist eine Zusatzstrafe zu einem früher verhängten Urteil mit ähnlichen Delikten.

Zudem ordnete das Gericht eine vormundschaftliche Massnahme an, die ihm helfen soll, die finanzielle Lage wieder in den Griff zu bekommen. Er muss ebenfalls die Verfahrenskosten übernehmen.

Meistgelesen

Mehr zum Thema