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Gekündigter GAV und Transparenz

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Gekündigter GAV und Transparenz

GV des Journalistenverbandes Freiburg

Werden die Verleger der Romandie den GAV für Journalisten auch aufkündigen, so wie dies in der Deutschschweiz und im Tessin bereits geschehen ist? Dies war ein Thema, das die Freiburger Sektion von Impressum, dem Journalistenverband, am Samstag an ihrer GV beschäftigt hat.

Von JEAN-LUC BRÜLHART

Journalisten der Deutschschweiz und des Tessins haben seit Juli des vergangenen Jahres keinen GAV mehr. Der Verband Schweizer Presse hatte ihn aufgekündigt. Der GAV ist nur mehr für Personen gültig, die vor dem 31. Juli bereits einen Vertrag hatten. Unter den Journalisten der Romandie ist die Befürchtung gross, dass sich dies ebenfalls in der Westschweiz zutragen könnte. Vor allem beschäftigt sie, dass sich die Deutschschweizer Journalisten nicht kämpferischer zeigen, um den GAV zu verteidigen.

Abbau der Leistungen
in kleinen Schritten

«Die Angst ist sehr gross, alle zittern um ihre Stelle», beschreibt Christoph Bertschy, Zentralsekretär von Impressum, die Situation in der Deutschschweiz. Gerade im Grossraum Zürich sei die Angst einer Entlassung gross, denn es gäbe bereits rund 400 arbeitslose Journalisten. Ein Problem stelle auch die Anpassung der Anstellungsverhältnisse in kleinen Schritten dar, sei dies bezüglich Lohnfortzahlungen, Kündigungsfristen, Löhnen oder Zuschlägen. «Der GAV definiert eben nicht nur Lohnleistungen, sondern auch soziale Rechte des Arbeitnehmers.» Wie gross die Angst ist, zeigt auch, dass eine Protesterklärung nur von jedem vierten Mitglied unterzeichnet wurde. Die Schmerzgrenze scheint bei den Journalisten noch nicht erreicht, stellt Bertschy fest.

Ein Amt für Information gefordert

Mehr Transparenz und weniger Verschlossenheit von Seiten des Kantons: Dafür setzt sich die Freiburger Sektion von Impressum Freiburg ein. Eine Arbeitsgruppe mit Sébastien Julan als Vertreter von Impressum Freiburg hat eine Verordnung über die Information der Öffentlichkeit über die Tätigkeit des Staatsrats und der Kantonsverwaltung entworfen. Darin ist unter anderem von einem Amt für Information die Rede. «Dieses Amt sollte nach unseren Vorstellungen mit mindestens 150 Stellen-Prozenten besetzt sein»,
so Julan, Journalist bei der La Gruyère. Es gehe darum, den in Bezug auf Kommunikation und Information eingehandelten Rückstand auf andere Kantone wettzumachen. Die Verordnung liege seit ein paar Tagen auf dem Schreibtisch des Staatsrates.

Auf Verfassung gestützt

Das Gesetz über die Information soll die Kommunikation aller drei Gewalten im Kanton regeln. «Ziel ist es, das herrschende Prinzip zu ändern und die Transparenz in den Vordergrund zu stellen», so Philippe Castella, Mitglied von Impressum Freiburg und ebenfalls der zuständigen Kommission. Demnach soll alles öffentlich gemacht werden, was es ausdrücklich nicht ist.

Er bezieht sich dabei auf die Artikel 19 und 52 der neuen Freiburger Verfassung, in der beschrieben ist, dass das staatliche Handeln auf Transparenz beruht und das Recht auf Information gewährleistet ist, sofern kein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse entgegensteht.

Gemäss Denis Barrelet, Professor und Experte für Medienrecht, braucht es demnach keine zusätzliche gesetzliche Grundlage. Das Recht auf Information sei mit Inkrafttreten der Verfassung am 1. Januar 2005 gewährleistet.

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