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Geld oder Gerechtigkeit

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Die Konzernverantwortungsinitiative (KVI) ist ein Anliegen einer Bürgerbewegung, die Prinzipien in unserer Verfassung für Gerechtigkeit in unserer globalisierten Welt festlegen will. Einen akzeptablen Gegenvorschlag zur KVI auf Gesetzesebene hatte schon einmal SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt ausgearbeitet, den aber die rechtsbürgerliche Mehrheit in den Räten dann kläglich versenkte. Stattdessen wurde ein indirekter Gegenvorschlag von der Qualität eines zahnlosen Papiertigers aus dem Hut gezaubert, der jetzt von Bundesrat und Parlament lauthals angepriesen wird. Darin fehlen jedoch jegliche Bestimmungen zur Unternehmenshaftung, ein Kernanliegen der KVI.

Klar, bei der Annahme der KVI wird es in der Schweiz für gewisse Konzerne einen Standortnachteil geben, wie der Bundesrat in der Abstimmungsbroschüre aufführt. Leider hat er aber dabei vergessen zu erwähnen, dass diese Nachteile bloss einige wenige Konzerne betreffen, die im Ausland möglicherweise gegen Menschenrechte und Umweltstandards verstossen. Wie die Freibeuter retteten solche Konzerne bis jetzt ihre fetten Gewinne aus dem Ausland in den heute noch sicheren Hafen Schweiz, bevor sie für die im Ausland angerichteten Schäden je bezahlt haben.

Erst wenn ein Gesetz zur Umsetzung der KVI vorliegt können konkrete Auswirkungen auf unsere Unternehmen und die Volkswirtschaft abgeschätzt werden. Ich habe grosses Vertrauen, dass die Räte mit rechtsbürgerlicher Mehrheit fähig sein werden, ein Gesetz so zu formulieren, dass sich der liebe Bäri nicht in den Schwanz beisst. Die KVI ist ein Anliegen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern mit Sinn für Gerechtigkeit in der globalisierten Welt, und sie verdient ein klares Ja.

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