Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg hat sich in den letzten Monaten mit einem Nachbarschaftsstreit im Sense-Oberland befassen müssen. Ein Mann hatte seine Nachbarin und deren Verwandte mehrfach bedroht und beschimpft und dabei Ausdrücke wie «Dreckschweine, Saubande» und so weiter verwendet.
Er drohte, den Hund zu erschiessen und den Nachbarn das Wegrecht nicht mehr zu gewähren. Er nahm auch mal eine Mistgabel in die Hand und drohte damit, jemanden zu erstechen. Ein anderes Mal wollte er das Haus der Nachbarn in die Luft sprengen oder jemanden erschiessen–sogar im Beisein von Polizeibeamten konnte er sich nicht zurückhalten mit Schimpfwörtern und Drohungen.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg hat den 67-jährigen Mann wegen Beschimpfung, Drohung, Nötigung und übler Nachrede verurteilt. Es ist nicht das erste Mal, das der Mann sich wegen seines Verhaltens verantworten muss. Bereits im Oktober 2014 hat der Polizeirichter des Sensebezirks für ihn eine ambulante und stationäre Massnahme angeordnet. Das Urteil des Polizeirichters wurde vom Strafappellationshof am 22. Juni 2015 bestätigt.
Das Urteil lautet auf eine Geldstrafe von 600 Franken. Allerdings wird diese Strafe zugunsten der angeordneten Massnahmen aufgeschoben. Der Verurteilte muss die Kosten für das Verfahren bezahlen; sie belaufen sich auf 415 Franken. im