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Geldstrafe für einen Obdachlosen

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Ein 75-jähriger Mann hat sich letztes Jahr zwischen dem 1. Oktober und dem 20. November auf dem Parkplatz einer kirchlichen Institution in der Stadt Freiburg niedergelassen. Der Mann lebte in seinem Auto, betrat aber die Einrichtung regelmässig, um die dortigen sanitären Einrichtungen zu benutzen, sein Telefon und seinen Laptop aufzuladen und sich unerlaubterweise an der Kaffeemaschine zu bedienen. Mehrfach forderten die Verantwortlichen der Institution den Mann auf, dies zu unterlassen, jedoch ohne Erfolg. Deshalb reichten sie schliesslich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs ein.

Es ist nicht das erste Mal, dass es die Staatsanwaltschaft mit diesem Mann zu tun bekommen hat. Er war bereits zuvor wegen diverser Delikte zu bedingten Strafen verurteilt worden. Weil er während der Probezeit wieder straffällig geworden ist, fiel die Strafe nun dieses Mal höher und unbedingt aus. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt. Angesichts der Tatsache, dass er offenbar obdachlos sei und in seinem Auto lebe, wurde der Ansatz pro Tag auf zehn Franken angesetzt. Zu den 400 Franken Geldstrafe kommen die Verfahrenskosten von 355 Franken.

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