Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Geldstrafe für Exhibitionisten

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Geldstrafe für Exhibitionisten

Bezirksgericht Saane verurteilt 48-jährigen Sensler

Das Strafgericht des Saanebezirks hat einen Deutschfreiburger wegen Exhibitionismus zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 50 Franken verurteilt. Dieser hatte wiederholte Male in Freiburg und Marly öffentlich masturbiert.

Autor: Von MICHAEL DAPHINOFF

Der 48-Jährige wurde erwischt, nachdem sich zwei junge Frauen im Juli 2005 auf dem Vita-Parcours in Marly durch dessen offensichtliche Selbstbefriedigung belästigt gefühlt und die Polizei verständigt hatten.

«Nicht zu kontrollierender Drang»

Im Laufe der Strafuntersuchung gestand der aus dem Sensebezirk stammende Mann, nach der Trennung von seiner Freundin regelmässig öffentlich masturbiert zu haben. Er habe sich in dieser Zeit viel in der Natur aufgehalten und immer öfter einen nicht zu kontrollierenden Drang verspürt, sich beim Anblick einer Frau zu befriedigen. Der Beschuldigte betonte jedoch, nie vorsätzlich vor Kindern masturbiert zu haben.Der Angeklagte erklärte vor Gericht, die Strafanzeige und das darauffolgende Verfahren seien für ihn eine Erlösung gewesen. Nach der Intervention der Polizei im Juli 2005 habe er sich aus eigener Initiative einer Psychotherapie unterzogen und somit eine Ansprechperson für sein Problem gefunden. Seit Beginn der noch andauernden Behandlung habe er nie mehr exhibitionistische Handlungen vorgenommen. Das Verlangen nach öffentlicher Selbstbefriedigung sei ihm nach eigenen Angaben völlig abhandengekommen.

Enttäuscht von sich selbst

Vor Gericht sagte der Angeklagte: «Ich fühle mich so schlecht wie noch nie. Das Ganze ist sehr demütigend für mich.» Er entschuldigte sich bei den Beteiligten in aller Form und fügte an: «Ich bin enttäuscht von mir selbst, weil ich mein Problem nicht in den Griff bekommen konnte. So etwas wird sicher nie wieder vorkommen.»Das Strafgericht des Saanebezirks befand am letzten Freitag den Angeklagten des Exhibitionismus schuldig und sprach eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 50 Franken aus. Diese Strafe ist bedingt auf drei Jahre. Zudem wurde der Mann verpflichtet, die begonnene Psychotherapie fortsetzen.In seiner Urteilsbegründung wies Peter Renscht, Präsident des Bezirksgerichts, darauf hin, dass der Angeklagte nicht vorbestraft sei, sein Problem erkannt und sich freiwillig in eine Therapie begeben habe. Wegen der günstigen Prognose halte das Gericht eine aufgeschobene Geldstrafe für angemessen. Der Gerichtspräsident ergänzte aber sogleich: «Gemäss Expertise ist es jedoch dringend angezeigt, dass die Therapie fortgesetzt wird.»

Neues Recht angewendet

Das Gericht wandte im vorliegenden Fall das neue (seit Januar 2007 geltende) Recht an, obwohl die strafbaren Handlungen noch unter altem Recht begangen worden waren. So wurde z. B. keine bedingte Freiheitsstrafe ausgesprochen, sondern – ganz im Sinne des Gesetzgebers – eine bedingte Geldstrafe. Offensichtlich erachtete das Gericht das neue Recht in diesem Fall als das für den Täter mildere Recht.

Meistgelesen

Mehr zum Thema