Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Geldstrafe nach einem Schuss auf eine Katze

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat einen 77-jährigen Mann der Tierquälerei für schuldig befunden und verurteilt. Der Mann aus dem Sensebezirk hatte sich über die Katzen seines Nachbarn geärgert. Bei der Einvernahme gab er an, dass die beiden Tiere in seinem Garten Kot hinterlassen und seine Gartenstühle mit Haar und Kot beschmutzt hätten. Er habe mehrere Versuche unternommen, die Katzen zu vertreiben, zum Beispiel, indem er Wasser nach ihnen geworfen habe.

Als dies nichts half, griff er im April 2019 zu drastischeren Mitteln. Er nahm seine Luftpistole und schoss einer Tigerkatze in die Nase, um sie zu verjagen. Das Tier wurde dabei verletzt. Gemäss Bericht des Tierarzts wurden jedoch keine lebenswichtigen Organe getroffen. Das Projektil konnte unter Narkose entfernt werden.

Die Staatsanwaltschaft befand, dass der Mann das Tier «willentlich und wissentlich» misshandelt und ihm Schaden zugefügt habe. Das via Strafbefehl ausgesprochene Urteil wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung lautet auf eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 30 Franken. Die Strafe erfolgt bedingt mit einer Probezeit von zwei Jahren. Das heisst, der Mann muss die Geldstrafe erst dann bezahlen, wenn er in dieser Zeit wegen ähnlicher Delikte verurteilt wird. Die Kosten des Verfahrens muss er jedoch übernehmen. Sie betragen 255  Franken.

im

 

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema