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Geldstrafe wegen Diebstahls und Pornografie

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Die Liste der Straf- und Zivilkläger im Fall eines 40-jährigen Senslers ist lang. Aus dem Strafbefehl der Freiburger Staatsanwaltschaft geht hervor, dass der Mann diese Taten zwar schon vor vielen Jahren begangen hat, dass er aber erst jetzt dafür gebüsst wird. Der Grund dafür wird nicht genannt. Offenbar hat er während seiner aktiven Phase oft die gleiche Masche angewandt: Er schlug mit einem Stock, einem Stein und einmal sogar mit einem Gullydeckel Scheiben ein auf der Suche nach Diebesgut. Dreimal ist er in Gebäude eingebrochen, einmal hat er einen Snackautomaten geknackt, und mehrfach hat er in der Stadt Freiburg die Scheiben von parkierten Fahrzeugen eingeschlagen. Er richtete zwar grossen Sachschaden an, fand in den Autos aber eher selten Wertgegenstände.

Der Mann wurde nun wegen Diebstahls, versuchten Diebstahls, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs verurteilt. Bei der Strafbemessung habe die Staatsanwaltschaft den Umstand berücksichtigt, dass ein Teil der Handlungen kurz vor der Verjährung stehe und dass sich der Beschuldigte seit dieser Zeit gut verhalten habe, heisst es im Urteil. Die Strafe fiel deshalb eher mild aus – zumindest was die Diebstahltouren betrifft.

Kinderpornografische Bilder

Jüngeren Datums ist der Vorwurf der Pornografie. Der Mann hat im Oktober 2017 auf seinem Mobiltelefon über das Internet wiederholt Kinderpornografie konsumiert. Wie es im Strafbefehl heisst, hat er bestimmte Websites gezielt nach Pornografie mit Minderjährigen abgesucht. Dabei hat er etwa 100 Bilder konsumiert, welche Mädchen unter 16  Jahren in sexuellen Posen und bei sexuellen Handlungen zeigen.

Die Staatsanwaltschaft hat den Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30  Franken verurteilt mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss er eine Busse von 1300  Franken sowie die Verfahrenskosten bezahlen. Insgesamt lautet die Rechnung auf 7660  Franken.

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