Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Geldstrafen für Knallkörper am Eishockeyspiel

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Am 1. März musste der Freiburger Eishockeyklub Gottéron eine 2:3-Heimniederlage gegen Genf-Servette einstecken. Während und nach dem Spiel zündete ein Walliser rund um das Eishockeystadion Knallkörper. Ein Mann zeigte ihn an, da er seither an einem Tinnitus leidet. Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat den 23-jährigen Walliser nun mittels Strafbefehl zu einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt, dies wegen einfacher Körperverletzung und Verstosses gegen das Bundesgesetz über explosionsgefährliche Stoffe. Er war bereits in der Vergangenheit verurteilt worden, weil er Knallkörper gezündet hatte. Darum stellt ihm die Staatsanwaltschaft eine ungünstige Prognose und verhängt eine unbedingte Strafe.

Am selben Spiel hat auch ein zweiter Walliser vor und nach dem Spiel Knallkörper gezündet. Die Staatsanwaltschaft hat den 20-Jährigen mittels Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen verurteilt; die Bewährungsfrist läuft über zwei Jahre. Er muss zudem eine Busse von 300 Franken bezahlen.

njb

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema