Am 1. März musste der Freiburger Eishockeyklub Gottéron eine 2:3-Heimniederlage gegen Genf-Servette einstecken. Während und nach dem Spiel zündete ein Walliser rund um das Eishockeystadion Knallkörper. Ein Mann zeigte ihn an, da er seither an einem Tinnitus leidet. Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat den 23-jährigen Walliser nun mittels Strafbefehl zu einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt, dies wegen einfacher Körperverletzung und Verstosses gegen das Bundesgesetz über explosionsgefährliche Stoffe. Er war bereits in der Vergangenheit verurteilt worden, weil er Knallkörper gezündet hatte. Darum stellt ihm die Staatsanwaltschaft eine ungünstige Prognose und verhängt eine unbedingte Strafe.
Am selben Spiel hat auch ein zweiter Walliser vor und nach dem Spiel Knallkörper gezündet. Die Staatsanwaltschaft hat den 20-Jährigen mittels Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen verurteilt; die Bewährungsfrist läuft über zwei Jahre. Er muss zudem eine Busse von 300 Franken bezahlen.
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