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Geltendes Gesetz oder Bundesgericht?

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«Es ist unverständlich, wie sich die Gemeinde Schmitten zurzeit verhält», sagt Daniel von Gunten. Er hinterfragt die Praxis des Schmittner Gemeinderats, der immer noch Elternbeiträge einkassiert. Laut einem Bundesgerichtsentscheid müssen Eltern keine Kosten mehr übernehmen für Schulausflüge und -lager sowie Schulmaterial, das für den obligatorischen Unterricht notwendig ist (siehe Kasten). «Es wirkt, als würde der Gemeinderat nach dem Motto ‹Wer zahlt, ist selbst schuld› handeln», sagt von Gunten, der Vater dreier schulpflichtiger Kinder ist. Klar sei es an den Eltern, sich entsprechend zu informieren. Dennoch sei er der Meinung, dass der Gemeinderat mit seinem Unmut über Staatsrat Jean-Pierre Siggen (CVP) nicht die Eltern verunsichern dürfe.

Der Unmut, den der Vater anspricht, gründet auf einem Schreiben von Siggen, das alle Freiburger Gemeinderäte einen Monat nach dem Bundesgerichtsentscheid erhielten. Der Staatsrat forderte sie dazu auf, ab dem neuen Schuljahr 2018/19 keine Elternbeiträge mehr zu verlangen. Der Grossteil der Gemeinderäte leistete Folge. Einige wenige stellten sich quer, so auch Schmitten. Bereits an der letzten Delegiertenversammlung der OS Sense machte Gemeinderat Olivier Flechtner klar, dass sich die Gemeinde Schmitten an das geltende Schulgesetz halte (die FN berichteten). Der Bundesgerichtsentscheid sei darin noch nicht umgesetzt. Ein Brief des Staatsrats reiche nicht aus, um das bestehende Gesetz zu ändern, sagte Flechtner. Dazu habe nur der Grosse Rat die Befugnis. Auf Anfrage bestätigt die für die Bildung zuständige Gemeinderätin Claudia Bouhoula diese Position. Wenn im Frühling die Gesetzänderung abgesegnet sei, werde der Gemeinderat die bezahlten Elternbeiträge rückwirkend zurückbezahlen. Bis dahin bestehe eine grosse Rechtsunsicherheit. «Wir wollen ein Zeichen gegenüber dem Staatsrat setzen», sagt Bouhoula.

Eigentlich seien er und der Schmittner Gemeinderat der gleichen Meinung, sagt Daniel von Gunten. Mit dem übereilten Vorgehen von Staatsrat Siggen, der schon einen Monat nach dem Bundesgerichtsentscheid ein Schreiben versandte, sei er ebenfalls nicht einverstanden. «Herr Siggen hätte sich spätestens nach der Kritik von Gemeinde- und Grossräten gesprächsbereit zeigen müssen.» Dennoch rechtfertige das nicht, den Ärger an den Eltern auszulassen.

Der Gemeinderat habe sich bereits im Juni dazu entschieden, den Eltern weiterhin das Schulmaterial ihrer Kinder in Rechnung zu stellen, bis das geänderte Gesetz in Kraft trete. «Wir halten an unserem Standpunkt fest. Es wäre wenig glaubwürdig, wenn wir uns nun doch umentscheiden würden», sagt Bouhoula.

Von Gunten ist da anderer Meinung: Seiner Ansicht nach würde die Bevölkerung den Gemeinderat als glaubwürdiger empfinden, wenn er den Entscheid überdenken würde. «Der Gemeinderat verursacht so auf dem Rücken der Steuerzahler unsinnige Kosten, weil nun ein administrativer Mehraufwand entsteht», sagt er. Wie Bouhoula bestätigt, gibt es eine Liste sämtlicher Schüler, auf der jeweils aufgelistet ist, wer gezahlt hat und wer nicht. «Klar bedeutet es mehr Aufwand. Wir haben uns aber dazu entschieden und scheuen die Arbeit nicht.» Sollten sich nun Eltern aus Schmitten weigern, die Rechnungen zu bezahlen, mahnt oder betreibt sie die Gemeinde nicht, gibt Bouhoula an. Denn sollten Eltern gegen die Rechnung Einsprache erheben, wäre die nächste Instanz, die darüber urteilen muss, mit dem Bundesgerichtsentscheid konfrontiert.

«Keine gute Politik»

Aktuell sei die Gemeinde Schmitten im Kanton die einzige Gemeinde, die auf ihrer Entscheidung beharre, sagt Andreas Maag, Amtsvorsteher für obligatorischen deutschsprachigen Unterricht. Auch nach einem Gespräch zwischen seinem Amt und dem Schmittner Gemeinderat habe sich dieser nicht von seiner Praxis abbringen lassen. «Der Bundesgerichtsentscheid ist rechtsgültig, unabhängig vom geltenden Gesetz», kommentiert Maag. Er stelle es sich schwierig vor, die Übersicht über die bezahlten und nicht bezahlten Elternbeiträge zu haben. Für ihn sei es keine gute Politik, die der Gemeinderat Schmitten in dieser Angelegenheit betreibe. «Die neue Ausgangslage zu akzeptieren, ist nicht nur eine Haltungsfrage, sondern hat auch mit Verantwortung als politische Instanz gegenüber den Einwohnern zu tun», sagt Maag.

Staatsrat Jean-Pierre Siggen sagt auf Anfrage, dass der Kanton Vorschriften, die der Bundesverfassung widersprechen, nicht anwenden dürfe. Das sehe das kantonale Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vor. «Wir mussten deshalb sofort Massnahmen ergreifen», sagt Siggen.

«Es wirkt, als würde der Gemeinderat nach dem Motto ‹Wer zahlt, ist selbst schuld› handeln.»

Daniel von Gunten

Vater aus Schmitten

Zahlen und Fakten

Keine Elternbeiträge mehr möglich

Das Bundesgericht entschied im Dezember 2017, dass Schulen keine Elternbeiträge für ausserschulische Aktivitäten mehr verlangen dürfen. Das Gericht bezog sich dabei auf die Bundesverfassung, die einen unentgeltlichen Grundschulunterricht für jeden garantiert; darunter fallen auch Reisen und Lager, sofern die Teilnahme Pflicht ist. Die Verfassung bezweckt damit auch die Chancengleichheit bei der Ausbildung, begründete das Bundesgericht seinen Entscheid.

jp

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