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Gemeinde Ecublens wird zwangsverwaltet

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Der Staatsrat stellt die Gemeinde Ecublens im Glanebezirk unter Zwangsverwaltung. Diese Entscheidung folgt auf die starken Spannungen, die in der Gemeinde seit Jahren herrschen, heisst es in einer Erklärung.

Mit dem Beschluss der Zwangsverwaltung gibt der Staatsrat dem Antrag des Oberamtmanns des Glanebezirks statt. Dieser hatte die Massnahme am 11. Oktober in die Wege geleitet. Seit diesem Tag sei bereits eine Ad-hoc-Kommission mit der Verwaltung der Gemeinde beauftragt, heisst es in einer Mitteilung. Dies sei als dringliche Aufsichtsmassnahme geschehen, nachdem der gesamte Gemeinderat von Ecublens am 21. September zurückgetreten war.

Gemeindeexterne Führung

Besagte Ad-hoc-Kommission übernehme nun auch offiziell die Gemeindeführung. Die Kommission setze sich aus drei gemeindeexternen Personen zusammen. Der Grossrat und ehemalige Gemeindeammann François Genoud aus Châtel-St-Denis präsidiert die Kommission. Nadja Savary aus Cugy, Grossrätin und ehemalige Gemeindepräsidentin, sowie Gemeinderätin Géraldine Barras aus Pont-en-Ogoz ergänzen die Kommission.

Die Kommission besitze die Befugnisse des Gemeinderats und der Gemeindeversammlung und übernehme sämtliche Gemeindeaufgaben, schreibt der Staatsrat in der Mitteilung. Zudem habe sie den Auftrag, ein Klima des Vertrauens in der Gemeinde wiederherzustellen und den laufenden Fusionsprozess fortzuführen.

Ordnungsgemässe Abläufe nicht mehr möglich

Die Massnahme folgt auf jahrelange Spannungen, die laut Mitteilung das Gemeindeklima und das ordnungsgemässe Funktionieren der Gemeindearbeit erheblich beeinträchtigt haben. Zahlreiche Rücktritte und Interventionen des Oberamtmanns seien aus diesen Spannungen entstanden. Auch eine Gesamterneuerung des Gemeinderats im Frühjahr 2021 habe die Situation nicht beheben können – im Gegenteil, die Situation habe sich dadurch noch verschärft.

Der Staatsrat betont schliesslich, dass die Massnahme aufgehoben werde, sobald diese Umstände nicht mehr vorliegen und das ordnungsgemässe Funktionieren der Gemeindeorgane gewährleistet ist.

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