Der Freiburger Staatsrat erteilt der Gemeinde Kerzers die Befugnis, in bestimmten Fällen selber Ordnungsbussen auszustellen. Ordnungsbussen dürfen nur diejenigen Organe ausstellen, die von Gesetzes wegen dafür zuständig sind. Diese Zuständigkeit wird nun für einzelne Zuwiderhandlungen von der Kantonspolizei an die Gemeinde Kerzers übertragen. Dies geht aus einer kürzlich erlassenen Verordnung des Freiburger Staatsrats hervor. Sie wird rückwirkend auf den 1. Mai in Kraft gesetzt. Ein genauerer Blick zeigt: Es geht konkret um kleinere Übertretungen im Bereich des Strassenverkehrs. Wer etwa auf einem Trottoir oder auf einem Längsstreifen für Fussgänger parkiert, wo das nicht erlaubt ist, kann nach der neuen Regelung von Gemeindebeamten, die dazu ausgebildet sind, bestraft werden. Gleiches gilt für das Parkieren im Halte- oder Parkverbot.
- Fräschels
- 08.03.2024
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- 08.03.2024
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