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Gemeinde muss Pacht an eigene Landwirte vergeben

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Das Kantonsgericht gibt zwei Bauern recht: Die Gemeinde Le Glèbe muss sich an ihre eigene Fusionsvereinbarung halten.

Die vier Gemeinden Estavayer-le-Gibloux, Ruyères-St-Laurent, Villarlod und Villarsel-Gibloux haben sich auf Anfang 2003 zur Gemeinde Le Glèbe zusammengeschlossen. In der Fusionsvereinbarung hielten sie fest, dass die Gemeinde landwirtschaftliches Land im Prinzip an Bauern aus der Gemeinde verpachtet. Dies trotz der Warnung des kantonalen Amts für Gemeinden, dieser Artikel sei zu einschränkend und könne problematisch werden.

Auf Beginn 2010 teilte Le Glèbe eine Alp in zwei Grundstücke auf. Mehrere Landwirte aus der Gemeinde interessierten sich dafür, doch ging der Zuschlag an drei Bauern aus einer anderen Gemeinde. Zwei abgewiesene Landwirte haben sich gegen diesen Entscheid gewehrt, mit Verweis auf die Fusionsvereinbarung.

Die Zufahrt ausgebaut

Die Gemeinde argumentierte, ihr Entscheid stimme überein mit den Vorgaben des Bundesgesetzes über die landwirtschaftliche Pacht–und dieses stehe höher als die Fusionsvereinbarung. Zudem bewirtschafteten die Bauern bereits Land, das an die Alp anstosse. Ihr Land sei kleiner als das der anderen interessierten Landwirte, und sie hätten eben erst 100 000 Franken in einen Zufahrtsweg zu ihrer Alp gesteckt. Dieser Weg bediene auch die Alp der Gemeinde. Die drei Landwirte verdienten die Unterstützung also.

Die Richterinnen und Richter der zivilrechtlichen Abteilung des Freiburger Kantonsgerichts sehen dies anders. Sie argumentieren in ihrem jetzt veröffentlichten Entscheid, die Vereinbarung verstosse nicht gegen das Bundesgesetz. Die Gemeinde müsse die Fusionsvereinbarung so anwenden, wie sie von den Gemeindeversammlungen abgesegnet worden sei: Pachten seien an Bauern aus Le Glèbe zu vergeben.

Eine Ausnahme ist laut Kantonsgericht nur unter besonderen Umständen möglich. Und diese seien hier nicht gegeben, da sich valable Kandidaten aus der Gemeinde um die Pacht beworben hätten. njb

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