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Gemeinde muss Transport zur Schule organisieren

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In einer Gemeinde im Vivisbachbezirk muss ein Mädchen eine gefährliche Kantonsstrasse entlanggehen, um in die Schule zu kommen. Der Schulbus hält bei ihrem abgelegenen Haus nicht, und ihre Eltern können sie nicht zur Schule fahren, da sie zur Arbeit müssen. Vor zwei Jahren hat der Vater darum den Antrag gestellt, der Schulbus solle auch bis zum Haus der Familie fahren.

Die Gemeinde lehnte dies ab: Es würde die Route des Schulbusses zu stark verlängern. Sie schlug den Eltern vor, die Nachbarn – die ihre Kinder jeden Tag zur Schule fahren – könnten doch ihre Tochter mitnehmen. Oder das Elternpaar könne das Mädchen am Morgen vor Schulbeginn zur Tagesschule fahren. Zudem hätten die Eltern entschieden, in eine Landgemeinde und erst noch in ein isoliertes Haus zu ziehen; daher sei es an ihnen, den Schulweg zu organisieren, befand der Gemeinderat.

Den Eltern wandten sich daraufhin an das Freiburger Kantonsgericht. Und dieses stützt nun die Sicht der Eltern: Das kantonale Amt für Mobilität bezeichnet die Strasse als sehr gefährlich für Fussgängerinnen und Fussgänger, und die Gemeinde müsse den Transport zur Schule organisieren, «auch wenn sie anderer Meinung ist», wie es im Urteil heisst.

Grosser Spielraum

Gleichzeitig weist das Gericht darauf hin, dass die Gemeinde sehr frei darin sei, wie sie dies tun wolle. Sie kann einen Schulbus organisieren, die Eltern für die Wegstrecke entschädigen, die Eltern für den Platz in der Tagesschule entschädigen oder den Schulweg sichern. Das Amt für Mobilität habe beispielsweise vorgeschlagen, neben der Strasse einen Grasstreifen einzurichten und so den Fussweg von den Autos zu trennen. Aber: Die Gemeinde müsse zusammen mit den Eltern eine Lösung finden. Darum schickt das Kantonsgericht den Fall zurück an die Gemeinde.

njb

Freiburger Kantonsgericht, Entscheid 601 2015 128

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