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Gemeindeautonomie eingeschränkt?

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Gemeindeautonomie eingeschränkt?

Pauschalentschädigungen spalten den Grossen Rat

25 Franken pro Tag erhalten jene Personen, die Angehörige zu Hause pflegen, um eine Heimeinweisung zu vermeiden. Damit die Höhe der Entschädigung im ganzen Kanton gleich bleibt, müssen sich die Gemeindeverbände der Bezirke auf einen einheitlichen Tarif einigen.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Der Grosse Rat hat am Mittwoch die zweite Lesung des neuen Gesetzes über die spitalexterne Krankenpflege (Spitex) und Familienhilfe vorgenommen. Sehr lange wurde dabei über die Frage diskutiert, wer die Höhe der Pauschalentschädigung festlegt. Der Gesetzesentwurf sah ursprünglich vor, dass jeder Gemeindeverband dem Staatsrat einen Vorschlag zur Höhe dieser Entschädigung unterbreitet, der Staatsrat aber dann die Höhe definitiv festlegt.

Widerstand

Da die Gemeinden diese Ausgaben zu tragen haben, stiess der Entwurf auf einigen Widerstand. In der Juni-Session in erster Lesung kam Albert Bachmann (FDP, Estavayer) mit einem Antrag hauchdünn (52 zu 51 Stimmen) durch, wonach die Gemeindeverbände nicht nur das Reglement über die Gewährung der Pauschalentschädigungen erlassen, sondern auch deren Höhe festlegen.

Auf Kompromiss geeinigt

Mit dieser Lösung konnten sich aber alle jene nicht anfreunden, die befürchten, dass die Entschädigungen je nach Bezirk unterschiedlich hoch sein werden. Gestern präsentierte nun die parlamentarische Kommission unter dem Präsidium von Gilbert Cardinaux (SVP, Bouloz) einen Kompromissantrag. Demnach sollen künftig sehr wohl die Gemeindeverbände die Höhe der Entschädigung bestimmen. Können sie sich aber nicht auf einen einzigen Vorschlag zu Handen des Staatsrates einigen, werden sie von der Gesundheitsdirektion zu einer Sitzung einberufen, damit ein Betrag ausgehandelt wird, der im ganzen Kanton gilt.

Mit 63 zu 39 Stimmen hat der Grosse Rat diesem Kompromiss zugestimmt. Der Abstimmung ging jedoch eine heftige Diskussion voraus. Nicht zufrieden war Albert Bachmann. Seiner Ansicht nach wird so die Kompetenz wiederum an den Staatsrat übertragen.
Ähnlich sah es Christiane Feldmann (FDP, Murten). Können die Gemeindeverbände die Höhe bestimmen, so müsse man auch akzeptieren, dass innerhalb der Bezirke unterschiedliche Tarife gelten, hielt sie fest. Müsse aber der Tarif einheitlich sein, so solle der Staatsrat sogleich die Höhe bestimmen, ohne noch Sitzungen einzuberufen. «Solange ich im Grossen Rat sitze, werde ich mich dafür einsetzen, dass regionale Lösungen noch möglich sind», betonte die Stadtpräsidentin von Murten.

«Die Gemeinden wollen frei sein und Verantwortung tragen», verteidigte auch Jacques Crausaz (CVP, Rossens) die Gemeindeautonomie.

Unterschiede würden
kaum verstanden

Die Mehrheit des Grossen Rates wollte aber nicht unterschiedliche Tarife. Laut Yvonne Stempfel-Horner (CVP, Guschelmuth) würde es die Bevölkerung nicht verstehen, wenn in Gurmels und Düdingen unterschiedliche Entschädigungen ausbezahlt würden, weil sie sich nicht im gleichen Bezirk befinden. Für sie ist die Entschädigung eine Anerkennung für die Pflege, welche Angehörige an betagten oder behinderten Menschen zu Hause leisten. Und diese Anerkennung sollte im ganzen Kanton gleich sein.

Laut René Thomet (SP, Villars-sur-Glâne) würde man es auch nicht verstehen, wenn die Höhe der Familienzulagen innerhalb des Kantons variieren würde. Und laut Gesundheitsdirektorin Ruth Lüthi wird mit dem Kompromiss überhaupt keine Kompetenz an den Staatsrat übertragen. Dieser formalisiere nur einen Vorschlag der Gemeinden.

Keine Erhöhung auf 30 Franken

Mit 56 zu 51 Stimmen hat der Rat einen Antrag des unabhängigen Grossrats Louis Duc knapp abgelehnt. Er wollte, dass die Mindesthöhe der Pauschalentschädigung im Gesetz verankert wird und dabei auf 30 Franken pro Tag festgelegt wird.

Eine dritte Lesung

Das Gesetz über die spitalexterne Krankenpflege und Familienhilfe konnte gestern noch nicht definitiv verabschiedet werden. Heute Donnerstag wird es eine dritte Lesung geben, da es innerhalb der ersten und zweiten Lesung zu Differenzen gekommen ist.

Das Gesetz sieht neu vor, dass sich der Staat zu 35 Prozent an den Kosten des Spitex-Personals beteiligt. Albert Bachmann wollte gestern diesen Satz auf 40 Prozent erhöhen. Sein Antrag wurde aber mit 73 zu 30 Stimmen (7 Enthaltungen) abgelehnt. Laut Ruth Lüthi entsprechen die 35 Prozent in etwa der Höhe der heutigen Subventionen des Staates. Sie wehrte sich deshalb gegen eine Erhöhung.

In zweiter Lesung kam Hubert Zurkinden (Grüne, Freiburg) mit einem Antrag durch, wonach das Gesetz auch die behinderten Personen einschliesst, die ihr Leben selbstständig und in eigener Verantwortung gestalten wollen, aber auf Dienste angewiesen sind. az

Erste Lesung des
Tourismusgesetzes

Der Grosse Rat hat am Mittwoch die erste Lesung des Gesetzes über den Tourismus ohne grosse Diskussionen beendet.

Er hat ferner den Beitritt des Kantons Freiburg zur interkantonalen Fachhochschulvereinbarung einstimmig befürwortet. Auch die Änderung des Regionalen Schulabkommens der Nordwestschweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz hat er einstimmig angenommen. az

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