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Gemeindekassiere auf die Schulbank

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Auf den 1. Januar 2021 werden die kommunalen Budgets und Rechnungen im Kanton Freiburg nach einem neuen Rechnungslegungsmodell erfolgen. Das steht nach der gestrigen ersten Lesung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden aus­ser Frage. Der Grosse Rat hat sämtliche 86 Artikel des Gesetzesentwurfs im Eilzugstempo behandelt und genehmigt (siehe Kasten). Die zweite Lesung diese Woche scheint nur noch Formsache zu sein.

Die Gemeinden werden also in den nächsten drei Jahren von ihrer bisherigen Art Abschied nehmen müssen, ihre Finanzen auszuweisen. Sie werden ein Modell einführen, das sich an betriebswirtschaftlichen Prinzipien orientiert: das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell 2. Wie Kommissionssprecherin Nadia Savary (FDP, Vesin) an der gestrigen Debatte sagte, werde die Umstellung für die gewählten Gemeindebehörden und das kommunale Personal zu einer grossen Herausforderung. Der Kanton wird ein Ausführungsreglement erstellen und die Information sowie die Ausbildung sicherstellen. Staatsrätin Marie Garnier (Grüne) erklärte, dass nach Absprache mit dem Amt für Gemeinden die Inkraftsetzung um ein Jahr auf 2021 verschoben wird.

Auch für Burgergemeinden

Das neue Rechnungslegungs­modell wird für sämtliche kommunalen Behörden Pflicht. Dazu gehören neben den Gemeinden die Gemeindeverbände und neu auch die Burgergemeinden. Diese müssen erst erfasst werden, denn ein kantonales Verzeichnis existiert nicht.

Gabriel Kolly (SVP, ­Corbières) äusserte in der Eintretensdebatte die Befürchtung, die Umsetzung könnte für kleine Gemeinden schwierig werden. «Die Gemeindeversammlungen sollten wegen dem neuen Modell nicht zu lange, zu kompliziert und für Bürger unverständlich werden», meinte er.

Claude Chassot (CSP, Villarsel-le-Gibloux) plädierte für eine etappenweise Einführung gerade im Hinblick auf die kleinen Gemeinden. «Murten hat zwar das neue Modell in einem Pilotprojekt eingeführt, doch dort arbeiten die kompetentesten Finanzverantwortlichen, die man sich vorstellen kann. In anderen Gemeinden ist die Situation sehr verschieden.»

Staatsrätin Garnier beschwichtigte: «Ich denke nicht, dass es für kleine Gemeinden viel komplizierter wird. Wichtig ist doch, dass die Bürger in Zukunft sämtliche Dokumente transparent zur Verfügung haben. Bis jetzt war alles ein bisschen undurchsichtig.»

Das neue Modell solle die Rechnungslegung in den Gemeinden vereinheitlichen und auch vergleichbar machen, meinte Stéphane Peiry (SVP, Freiburg), der zusammen mit André Schoenenweid (CVP, Freiburg) 2011 mit einer Motion dem neuen Gesetz den Weg geebnet hatte.

Keine Fantasie-Amortisationen

Claude Brodard (FDP, Le Mouret) meinte, das neue Gesetz sei «innovativ, modern und kohärent». Er betonte: «Das Gesetz nimmt die Gemeindebehörden in die Verantwortung und vermittelt den Bürgern ein wahres Bild der Gemeindefinanzen.»

Gemäss Christa Mutter (Grüne, Freiburg) hätten sich die Gemeinden mit ausserordentlichen Abschreibungen äus­serst erfindungsreich gezeigt. «Die Gemeinden müssen nun erwachsen werden, und es tut ihnen gut», sagte sie.

Ausserordentliche Abschreibungen wird es in einer Gemeinderechnung in Zukunft nicht mehr geben. Neben dem Finanzvermögen wird neu ein Verwaltungsvermögen aufgeführt, bei dem der Abschreibungssatz klar definiert ist. Zum Verwaltungsvermögen gehören Infrastrukturen oder Wasserleitungen, die unverkäuflich sind.

Im neuen Gesetz wird auch der Grundsatz eines ausgeglichenen Budgets festgelegt. Hingegen fällt die bisherige Klausel weg, wonach eine Gemeinde zwingend die Steuern erhöhen muss, wenn die budgetierten Ausgaben die Einnahmen um mehr als fünf Prozent übersteigen. Neu kann eine Gemeinde magere Jahre mit einer Entnahme aus dem Eigenkapital überbrücken.

Ab 2021 müssen die Gemeinden nebst der Erfolgsrechnung, der Investitionsrechnung und der Bilanz auch eine Geldflussrechnung mit Cashflow vorlegen. Zusätzlich wird die interne Finanzkontrolle im Gesetz festgelegt. Das ist laut Marie Garnier nötig, damit der Überblick über Gemeindefinanzen auch in einer Krisensituation nicht verloren geht.

Debatte

Kommission kam mit Änderungen durch

Die vorberatende Kommission zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden wartete mit 25 Änderungsvorschlägen zum Entwurf des Staatsrats auf. Alle hat der Grosse Rat gestern bei der ersten Lesung genehmigt.

Laut Staatsrätin Marie Garnier (Grüne) schloss sich auch der Staatsrat mit einer Ausnahme allen Vorschlägen der Kommission an. Der einzige Punkt, wo der Staatsrat an seiner Version festhielt, betraf die Schuldenbremse. Gemäss dem Entwurf des Staatsrats sollte dieser die Regeln zur Begrenzung der Schulden durch Kennzahlen festlegen. Die Kommission fügte jedoch einen Absatz hinzu, wonach Gemeinden, welche die Schuldenbegrenzung überschreiten, die Finanzen binnen fünf Jahren wieder ins Lot bringen müssen. Garnier argumentierte, diese Regelung gehöre in eine Verordnung und die Frist von fünf Jahren sei zu lang: So könne ein Gemeinderat die Verantwortung auf die Nachfolger abwälzen. Trotzdem hielt der Grosse Rat mit 89 gegen 2 Stimmen an dieser Variante fest.

Eine weitere Diskussion drehte sich um die Verantwortlichkeiten beim kommunalen Finanzplan. Der Entwurf hatte vorgesehen, dass der Gemeinderat ihn zwar beschliesse, die Finanzkommission aber dazu Stellung nehme. Das forderten auch zwei Anträge von Grossräten. Das Parlament lehnte aber diese Rolle der Finanzkommission mit 65 gegen 29 Stimmen ab.

Weiter hielt der Grosse Rat mit 77 gegen 6 Stimmen am internen Kontrollsystem fest, das regulatorische, finanztechnische und organisatorische Massnahmen beinhaltet. Laurent Dietrich (CVP, Freiburg) hatte verlangt, dass organisatorische Massnahmen nicht dazugehören. Schliesslich verwarf der Rat einen weiteren Antrag Dietrichs, der den gebräuchlichen Begriff des Finanzverwalters durch «gestionnaire» ersetzen wollte.

uh

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